Essen. .

Und wieder holen die Schatten der Vergangenheit den Essener Technologie- und Stahlkonzern Thyssen-Krupp ein. Wieder ist es der Umgang mit der ordnungsgemäßen Geschäftsführung in früheren Jahren, der für Ärger sorgt. Es geht um die Nutzung des Firmenjets durch den Thyssen-Krupp-Patriarchen und Vorsitzenden der Krupp-Stiftung Berthold Beitz – und insbesondere die Verbuchung der Kosten desselben. Wie die Staatsanwaltschaft Essen der NRZ bestätigte, hat sie ein Steuerstrafverfahren „gegen Verantwortliche des Unternehmens“ eingeleitet. Gleichzeitig hat sie aber offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen den 99-jährigen Beitz eingestellt.

Aktive Vorstände nicht betroffen

Die Staatsanwaltschaft wollte keine näheren Angaben darüber machen, auf wie viele und welche Personen sich das Ermittlungsverfahren bezieht. Auch der Konzern wollte den Vorgang nicht kommentieren, bestätigte aber das Ermittlungsverfahren. Man kooperiere mit der Staatsanwaltschaft. In Konzernkreisen hieß es, aktive Vorstandsmitglieder seien nicht von dem Verfahren betroffen.

Die Einstellungsverfügung in der Sache Beitz kam Ende vergangener Woche und ist die gute Nachricht im Falle des Firmenjets, einer Falcon 2000. Hintergrund: Im Frühjahr ist bei der Staatsanwaltschaft nach einer Reihe von Presseberichten über die Flüge von Beitz zu firmeneigenen Jagdpachten in Österreich oder zur Sommerresidenz auf Sylt eine Anzeige eingegangen. Der ist die Staatsanwaltschaft nachgegangen, Anhaltspunkte auf eine strafrechtliche Verfehlung fand sie nicht.

Beitz ist nach Informationen der NRZ in einer Vereinbarung die Nutzung des Firmenjets zugestanden worden – herrührend aus seiner aktiven Zeit bei Krupp. Die Vereinbarung besteht mithin seit einigen Jahrzehnten, genauer: seit 1967, dem Wechsel von Beitz aus dem operativen Geschäft an die Spitze der Krupp-Stiftung. Offenbar ist der Ermittlungsbehörde jetzt aber die Verbuchung und steuerliche Behandlung der Flüge aufgestoßen. Die Kosten sollen nämlich im Vorstandsbüro, und dort meist beim damals jeweiligen Vorstandsvorsitzenden verbucht worden sein, so eine früheren Berichterstattung der „Welt“.

Demnach sollen die Flüge zudem steuerlich als Unternehmenskosten geltend gemacht worden sein. Privatflüge sind aber keine Aufwendungen für das Unternehmen. Zumal kein Vorstand, sondern Beitz geflogen ist. Zu vermuten ist vielmehr, dass Thyssen-Krupp die geldwerten Vorteile dieser Flüge hätte versteuern müssen. Auch dazu wollte die Staatsanwaltschaft sich nicht äußern. Dem Vernehmen nach soll die Flugstunde mit dem Firmenjet mit bis zu 4000 Euro zu Buche schlagen.

Thyssen-Krupp hatte sich bei Bekanntwerden der Privatflüge damit gerechtfertigt, dass Beitz „aufgrund seiner herausragenden Position und seiner Lebensleistung auch Repräsentant und Botschafter des Unternehmens ist“. Diese „hervorgehobene Rolle von Herrn Prof. Beitz ist auch Grundlage für eine Nutzung des Firmenjets durch ihn“.