Düsseldorf.

Es ist ein absurdes Szenario, das die rot-grünen Koalitionäre in NRW umtreibt. Mit der jüngst verabschiedeten Reform des Ladenschlussgesetzes dürfen die Kommunen ab 2014 ihren Einzelhandelsverbänden nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigen. Zeitgleich wird der Verkauf von original verpackten, etikettierten Neuwaren auf sonntäglichen Trödelmärkten nicht reguliert. Verlagert sich das Sonntagsgeschäft also ungewollt aus den Innenstädten hin zu kaum kontrollierten fliegenden Händlern?

Nachdem diese Schieflage die Landespolitik seit mehr als einem Jahr beschäftigt, hat sich NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) nun festgelegt: „Wir werden ein eigenes Marktgesetz auf den Weg bringen.“ Die klare Ansage überrascht – noch im Februar kamen Duins Experten zu der Einschätzung, dass ein Verbot der Neuwaren-Verramschung auf Trödelmärkten zwar wünschenswert, aber kaum umsetzbar sei. Ursprünglich wollte Rot-Grün den Sonntagsverkauf auf Märkten bereits mit der Novellierung des Ladenschlussgesetzes eindämmen. Doch schien es kaum möglich, fliegende Händler rechtssicher gegen Traditionsveranstaltungen wie Advents-, Kunsthandwerks- oder Bauernmärkte abzugrenzen.

Laut Wirtschaftsministerium gibt es in NRW rund 3480 sonntägliche Trödelmärkte im Jahr. Nach Angaben des Verbandes deutscher Marktgestalter besuchen allein in NRW 35 Millionen Menschen ein- bis zweimal im Jahr einen Trödelmarkt. Es gibt 40 000 gewerbliche Händler und Hunderttausende von Privatleuten, die dort ihre Waren feilbieten. Das große Problem: Nirgendwo ist registriert, wie hoch der örtliche Anteil des Neuwarenverkaufs ist.

Bei der geplanten Neuregelung schaut Duin offenbar nach Rheinland-Pfalz, wo zurzeit unter großer Wortdrechselei ein Landesgesetz zu Floh- und anderen Märkten an Sonntagen auf den Weg gebracht wird. Dort will man eine Obergrenze an Marktsonntagen einführen. Zudem werden Floh- und Trödelmärkte als Orte für Handel mit gebrauchten Gegenständen definiert. Ebenfalls gestattet wären „Spezialmärkte, die die regionale Identität oder den Tourismus fördern“ oder „Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert“ anbieten. So könnten weiterhin Neuwaren wie Töpfereien, traditionelle Leder- und Holzwaren oder Lebensmittel aus eigener Herstellung verkauft werden. Allerdings gibt es bereits Kritik wegen zu vieler Rechtsunklarheiten.