Berlin. Ryanair verlangt 40 Euro von Kunden, die sich ihr Ticket am Flughafen ausstellen lassen. Das finden Verbraucherschützer gar nicht billig für einen Billigflieger. Auch wegen dieser Gebühren hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) Ryanair und Air Berlin Abmahnungen geschickt.
Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) schreibt, ist die irische Fluggesellschaft Ryanair wegen ihrer Check-In-Gebühr und einer intransparenten Klausel beim Abschluss von Reiseversicherungen abgemahnt worden. Ryanair verlangt fünf Euro, wenn Kunden online einchecken, und 40 Euro, wenn man sich das Flugticket am Flughafen ausstellen lässt. Das hält der VZBV für rechtswidrig.
"Eine Airline kann bestimmen, dass Kunden nur online einchecken können", sagte Kerstin Hoppe vom VZBV, "aber das Online-Einchecken muss dann für die Passagiere kostenfrei sein".
Mindestens zehn Euro für Kreditkarten-Zahlung
Gegen Air Berlin gehen die Verbraucherschützer wegen der so genannten "Service Charge" von mindestens zehn Euro vor, die für das Bezahlen anfällt. Das Kammergericht Berlin hatte kürzlich Ryanair eine ähnliche Gebühr für das Bezahlen mit Kreditkarte untersagt.
Ryanair treibt seine Sparbemühungen derweil voran und hält trotz Kritik an seiner jüngsten Idee zur Installation von Stehplätzen in den Flugzeugen fest.
Ryanair will Stehplätze im Flieger
Die Gesellschaft arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an einer ernsthaften Machbarkeitsstudie, die sie den Herstellern Boeing und Airbus bis zum September vorlegen will. Boeing hatte daraufhin erklärt, Stehplätze in Flugzeugen sei für das Unternehmen derzeit kein Thema. (ddp)