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Darf Berthold Beitz den Firmenflieger von Thyssen-Krupp auf Konzernkosten nutzen? Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ ist der heute 99-Jährige in dem Firmenjet unter anderem mit seinem Leibarzt nach Salzburg gereist, um auf die Jagd zu gehen. Auch eine Reise zur Sommerresidenz auf Sylt habe es gegeben. Weiter heißt es, der Konzern habe die Flüge nicht korrekt abgerechnet. Es stelle sich die Frage, ob Thyssen-Krupp oder Beitz einen „geldwerten Vorteil“ hätten versteuern müssen. Der „Focus“ berichtet, niemand habe es gewagt, Beitz zu sagen, er könne nicht auf Firmenkosten reisen. Erst Konzernchef Heinrich Hiesinger habe gehandelt.

Als Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats und aufgrund seiner herausragenden Position sei Beitz „immer auch Repräsentant und Botschafter des Unternehmens“, teilte Thyssen-Krupp mit. Dies sei auch „Grundlage für eine Nutzung des Firmenjets durch ihn“. Unabhängig davon habe der Konzern-Vorstand bereits entschieden, „alle das Verhältnis von Stiftung und Unternehmen betreffenden Fragen zu überprüfen und – falls erforderlich – auch neu zu regeln“.