Berlin. .

Die Steuer für unterschiedliche Familienmodelle wird ein heißes Thema im Bundestagswahlkampf. Einerseits will die Union homosexuellen Paaren die Vorzüge des Ehegattensplittings vorenthalten, gleichzeitig aber plädieren die CDU-Bundesministerinnen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder für ein neues Familiensplitting. Dieses lehnen SPD, Grüne und Linke ab, weil sie darin eine fortdauernde Benachteiligung berufstätiger Frauen sehen. Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Modellen?

Die heutige Steuer funktioniert so: Auf geringe Einkommen erheben die Finanzämter niedrige Steuersätze ab 14 Prozent. Je höher der Verdienst, desto mehr steigt der Steuersatz – auf bis zu 45 Prozent. Bei verheirateten Paaren allerdings wird dieses Prinzip teilweise außer Kraft gesetzt. Verdient beispielsweise der Mann viel und die Frau wenig, werden beide Verdienste zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

Vor- und Nachteile: Dadurch zahlt meist der gut verdienende Mann einen geringeren Steuersatz als bei alleiniger Berechnung. Die schlechtverdienende Ehefrau hingegen muss auf ihr niedriges Einkommen einen höheren Steuersatz entrichten. Der Effekt: Weil auf schlechten Verdienst eine hohe Steuer erhoben wird, hat manche Frau wenig Anreiz, mehr zu arbeiten – das Mann-Frau-Rollenmuster bleibt erhalten. Das wichtigste Argument für das Ehegattensplitting lautet hingegen: Die Ehe ist ein gemeinsamer Wirtschaftsbetrieb. Der gut verdienende Partner muss den schlecht verdienenden Partner finanzieren und ist deshalb nicht mehr so leistungsfähig. Das rechtfertige den niedrigen Steuersatz.

Vorbild für dieses Modell ist Frankreich. Dort werden auch die Kinder beim Splitting berücksichtigt. Das gemeinsame Einkommen eines Ehepaares wird bei einer vierköpfigen Familie durch drei geteilt.

Vor- und Nachteile: Häufig wird argumentiert, dass Kinder besser berücksichtigt werden als beim Ehegattensplitting. Andererseits lässt sich diese Wirkung auch mit bestimmten Freibeträgen erreichen, wie sie in Deutschland üblich sind. Grundsätzlich jedoch bleibt beim Familiensplitting die Benachteiligung der schlecht verdienenden Ehefrau erhalten, wenn auch weniger stark als im Ehegattensplitting.

Dafür gelten Schweden und die Niederlande als Beispiele. Dort zahlt jeder Berufstätige den individuellen Steuersatz auf sein Gehalt. Kinder werden mit Freibeträgen oder Steuerabzügen einberechnet. Im SPD-Entwurf für einen „Partnerschaftstarif“ sollen auch die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen der Partner berücksichtigt werden.

Vor- und Nachteile: Frauen haben einen höheren Anreiz zu arbeiten. Aber für Gutverdiener steigt die Steuerbelastung erheblich.

Deshalb ist die FDP dagegen. Grüne und Linke fordern dagegen Varianten der Individualbesteuerung.