Berlin.

Verbraucher in Deutschland sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Die Koalition einigte sich auf ein Regelungspaket, wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gestern bestätigte. Es soll wohl am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Der Entwurf sieht vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge per Fax oder E-Mail bestätigt werden müssen. Erst dann sollen sie wirksam sein. Zudem sollen Bürger stärker vor zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren zustande gekommen sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, hieß es.

Außerdem will die Koalition teure Abmahnungen eindämmen. Anwälte sollen künftig privaten Internetnutzern für eine erste Abmahnung höchstens 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet haben sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Dabei geht es häufig um illegal getauschte Musik, Filme oder Computerprogramme. Die Justizministerin hob hervor, es solle verhindert werden, dass Internetnutzern schon bei geringen Verstößen hohe Kosten entstünden. Es bleibe aber möglich, gegen verbotenes Herunterladen vorzugehen.