Heilbronn. Hat Lidl beim Rückruf von verseuchtem Harzer Käse geschlampt? Ja, hat das Amtsgericht Heilbronn drei Jahre nach dem Skandal geurteilt. Der Discounter muss wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht 1,5 Millionen Euro Geldbuße. Lidl hat die Entscheidung akzeptiert und Fehler eingeräumt.
Drei Jahre nach einem Skandal um verseuchten Käse muss der Discounter Lidl Geldbußen von insgesamt 1,5 Millionen Euro zahlen. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte die Strafe laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Das Unternehmen aus Neckarsulm kündigte an, die Entscheidung anzunehmen und bedauerte, damals die Ergebnisse von routinemäßigen Untersuchungen falsch interpretiert zu haben. Zudem müssen vier Beschäftigte Geldstrafen zahlen.
Die Handelskette hatte am 23. Januar 2010 den Harzer Käse der österreichischen Firma Prolactal zurückgerufen, weil dieser mit Listerien belastet war. Laut Staatsanwaltschaft waren 2010 vier Konsumenten des Käses an Listeriose erkrankt, ein Mensch starb an den Folgen der Lebensmittelvergiftung.
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Die Bakterien können bei Menschen schwere Infektionen auslösen und bei Kranken, Geschwächten, Schwangeren oder Neugeborenen lebensbedrohlich werden. Sie werden üblicherweise durch die Pasteurisierung vernichtet, können sich aber vermehren, wenn befallene Lebensmittel eingefroren werden.
Lidl räumte eine falsche Reaktion auf erste Hinweise ein
Das Unternehmen habe seine gesetzlichen Untersuchungspflichten jederzeit eingehalten, betonte ein Sprecher. Allerdings habe es auf erste Hinweise im Juni 2009 falsch reagiert. Laut Gericht hätte Lidl spätestens Ende 2009 einen Lieferstopp veranlassen müssen.
Zunächst hatte Lidl nach eigenen Angaben bei Prolactal nachgefragt und Untersuchungsergebnisse angefordert, die keinen Keimbefall nachwiesen hätten. Zudem habe Lidl die fraglichen Produkte aus dem Verkauf genommen. Den Rückruf leitete das Unternehmen allerdings erst nach einer behördlichen Warnung aus Österreich ein.
Für die vier Lidl-Mitarbeiter wurden der Staatsanwaltschaft zufolge Geldstrafen zwischen 27.000 und 58.500 Euro festgesetzt sowie zusätzlich gegen zwei von ihnen Geldbußen in Höhe von je 7000 Euro. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten für die Erkrankung oder den Tod von Geschädigten lasse sich nicht mit Sicherheit nachweisen, so die Staatsanwaltschaft, die Lidl nicht namentlich nennt. Der Harzer Käse ist laut Lidl seit Januar 2010 nicht mehr im Verkauf. (dpa)