Burgwedel. 200.000 statt bisher 40.000 Euro soll die Drogeriekette Rossmann nach der Umstellung von GEZ-Gebühr auf Rundfunkbeitrag zahlen - und hat deshalb Klage eingereicht. Auch für Firmen gelten durch den “Haushaltspauschale“ neue Regeln. Rossmann sieht sich durch sie benachteiligt.

Die Drogeriemarktkette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht, sagte ein Rossmann-Sprecher am Donnerstag in Burgwedel und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Durch die neue Regelung muss die Kette demnach statt bisher 40.000 Euro mindestens 200.000 Euro pro Jahr zahlen.

Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.

Rossmann hat 1750 Filialen in Deutschland

Unternehmen mit vielen Filialen würden benachteiligt, sagte der Rossmann-Sprecher. Die Drogeriemarktkette klage daher unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot. Rossmann hat nach eigenen Angaben rund 1750 Filialen, 26.000 Mitarbeiter und verfügt zudem über 450 betrieblich genutzte Fahrzeuge.

Der Unternehmenssprecher wies zudem darauf hin, dass es in den Filialen weder Radios noch Fernseher noch internetfähige Computer gebe. Rossmann will nach seinen Angaben in dem Rechtsstreit auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof richtet sich formal gegen die Zustimmung des Landes zum Rundfunkstaatsvertrag. (afp)