Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Millionenstrafe gegen Eon bestätigt: Der Konzern war verurteilt worden, weil er EU-Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstößen behindert hatte. Das Gericht sieht die Strafe von 38 Millionen Euro - 0,14 Prozent des Eon-Jahresumsatzes - nicht als überhöht an.

Der Energiekonzern Eon muss eine Geldbuße in Höhe von 38 Millionen Euro wegen Behinderung bei Ermittlungen von Wettbewerbsverstößen bezahlen. Dieser Betrag entspreche 0,14 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes und sei damit nicht überhöht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Die EU-Kommission hatte im Mai 2006 in den Münchener Geschäftsräumen von Eon wegen des Verdachts von Kartellabsprachen ermittelt. Für eine nähere Prüfung ausgewählte Dokumente waren dann im Gebäude in einem Raum eingeschlossen und die Tür mit einem amtlichen Siegel der Kommission verklebt worden. Da das Siegel am folgenden Tag aufgebrochen vorgefunden wurde, verhängte die Kommission die Geldbuße von 38 Millionen Euro, die nun bestätigt wurde.

Gericht wertete Siegelbruch als "besonders schwerwiegend"

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Laut Urteil beging die Vorinstanz bei der Bemessung der Geldbuße keinen Rechtsfehler, weil ein Siegelbruch "besonders schwerwiegend" sei. Der Betrag von 0,14 Prozent des Jahresumsatzes sei mit Blick auf die Abschreckungswirkung auch nicht unangemessen: Schließlich hätte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen können, wenn sie der Eon wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen hätte. (afp)