Essen. . Der Stahlkonzern Thyssen-Krupp hat Rechtsanwälte mit einer Prüfung beauftragt: Sie sollten ermitteln, ob sich Vorstand Edwin Eichler einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Schienenkartell schuldig gemacht hat. Das Ergebnis: Eichler habe sich nichts zu Schulden kommen lassen.

ThyssenKrupp-Vorstand Edwin Eichler hat sich nach Einschätzung des Konzerns keine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Schienenkartell zu Schulden kommen lassen. Das sei das Prüfergebnis externer Rechtsanwälte, so Thyssen-Krupp.

Zuvor hatte die WAZ-Mediengruppe berichtet, dass Eichler bereits 2006 über Vermutungen unterrichtet wurde, Schienenproduzenten hätten ein Kartell für Preisabsprachen aufgebaut. Das Kartell flog 2011 auf. In der Folge musste Thyssen-Krupp 103 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Anwaltskanzlei Freshfields und der Strafrechtsexperte Klaus Volk kamen nun zum Ergebnis, dass Eichler kein Vorwurf zu machen sei.

Keine Absprachen zu erkennen gewesen

Im Jahr 2006 seien keine Absprachen „unter Beteiligung“ des Schienenhändlers von Thyssen-Krupp, der GFT Gleistechnik, zu erkennen gewesen. Den Hinweisen auf ein Kartell der Schienenproduzenten sei Eichler mit Hilfe externer Kartellrechtsexperten nachgegangen. Nach Aufdeckung des Kartells mussten zwölf Mitarbeiter gehen, der Konzern fordert Schadenersatz.