Berlin. . Wegen der wiederholten Verschiebung des Eröffnungstermins verklagt Air Berlin die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zuvor sind Versuche einer außergerichtlichen Einigung gescheitert. Air Berlin seien bereits geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.

Die Fluglinie Air Berlin klagt wegen der verschobenen Eröffnung des Großflughafens Berlin Brandenburg (BER) auf Schadenersatz. Die Fluggesellschaft habe beim Landgericht Potsdam eine Feststellungsklage gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eingereicht, teilte Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft am Dienstag mit. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bestritt in einer ersten Reaktion auf die Klageeinreichung den grundsätzlichen Anspruch von Air Berlin auf Schadenersatz. Die FBB hatte den Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 nicht eingehalten und dann mehrfach verschoben. Nun soll der Flughafen Willy Brandt am 27. Oktober 2013 in Betrieb gehen.

Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn begründete die Klageerhebung damit, dass es in den vergangenen Monaten "in vielen intensiven Gesprächen nicht gelungen" sei, "zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung" der Schadenersatzfrage zu kommen. Das Management sei verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, und habe sich daher zu der Klage entschlossen. Eine Summe könne noch nicht genannt werden, da sie unter anderem vom Verlauf des Betriebes am Flughafen Tegel, "insbesondere während des Winters", abhänge. Es seien aber bereits "geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden".

Flughafen-Chef bestreitet Anspruch von Fluglinien auf Schadenersatz

FBB-Geschäftsführer Rainer Schwarz bestritt den Anspruch auf Schadenersatz mit der Begründung, mit der Airline sei "vertraglich kein fixer Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart" worden. Man habe mit der Klage gerechnet, erklärte er. Die Gespräche mit der Fluggesellschaft hätten gezeigt, dass "wir in der Schadenersatzfrage weit auseinanderliegen". Man könne nur zahlen, "wenn dies rechtlich zwingend geboten ist", sagte Schwarz, der sich ebenfalls auf die Verpflichtung gegenüber den Gesellschaftern berief. Die FBB setze alles daran, den derzeitigen Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zur Verbesserung der dortigen Betriebsabläufe "nehmen wir jetzt noch einmal knapp zwei Millionen Euro in die Hand".

Die Lufthansa erklärte, es gebe noch keine Entscheidung, ob sie ebenfalls vor Gericht ziehe. Sie ermittle weiterhin, in welcher Höhe durch die Verschiebung der Flughafeneröffnung Schäden entstanden sind, sagte ihr Sprecher Wolfgang Weber. Erst dann werde die Frage erwogen, ob man sie geltend mache. Zurzeit liefen noch Gespräche. Ob all dies in eine Klage münde, "dazu gibt es noch keine Entscheidung". (rtr/dapd)