Essen. . Paula“ verliert gegen „Flecki“: Der Hersteller Dr. Oetker hat im Rechtsstreit mit Aldi um den Schoko-Vanille-Pudding vorerst den Kürzeren gezogen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf der Discounter seinen Kinderpudding „Flecki“ weiter verkaufen.
Schwere Zeiten für Markenhersteller: Nachdem der Europäische Gerichtshof im Mai dem Goldhasen von Lindt seine Einzigartigkeit abgesprochen hatte, verlor nun auch Dr. Oetker den Puddingstreit gegen Aldi-Süd: Der Discounter darf auch weiterhin seinen „Flecki“ ins Rennen um Kinder-Schleckermäuler gegen das Original „Paula“ schicken, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Nach Ansicht der Richter hat Aldi bei der Kreation von „Flecki“ den „notwendigen Abstand zum Original gewahrt“. Das Nachahmer-Produkt sei daher „nicht zu beanstanden“. Das Gericht hatte sich offenbar intensiv mit der Form der Flecken in der Mischung aus Vanille- und Schokoladenpudding beschäftigt, prüfte „Kulminationspunkte“ sowie „Drehung“ und „Maserung“ der Puddingmischungen. Ob Richter Wilhelm Berneke selbst zum Löffel gegriffen hat, ist nicht bekannt. Allerdings kommt er zu dem Schluss, dass „Paula“ und „Flecki“ jeweils eigenständige Schöpfungen seien. Berneke urteilte, dass es jedem Unternehmen zustehe, eine Pudding-Mischung anzubieten.
Rechtsmittel gegen Kopien
Piraterie: Original und Fälschung
Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 1. März, das einen Eilantrag von Dr. Oetker zurückgewiesen hatte. Ob der Puddingriese aus Bielefeld nun weitere juristische Schritte gehen und ein Hauptsacheverfahren anstreben will, steht noch nicht fest. „Wir werden das Urteil prüfen und dann entscheiden“, sagte Dr.-Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Unabhängig von der Flecken-Causa zeigte sich der Konzern gestern jedoch entschlossen, seine Produkt-Innovationen, die hohe Investitionskosten verschlängen, zu verteidigen. Schillinger: „Wir werden uns mit allen vorhandenen Rechtsmitteln gegen Kopien anderer Hersteller wehren.“
Die reichten im Flecken-Pudding aber nicht aus. Dr. Oetker hatte Fotos von „Paula“ bei der Markteinführung im Jahre 2006 als europäisches Geschmacksmuster hinterlegt und sich das Fleckenmuster designrechtlich schützen lassen. Als Aldi dann 2011 seinen „Flecki“-Pudding in die Kühlregale stellte, sah Dr. Oetker darin eine Verletzung des Geschmacksmusters und verlangte ein bundesweites Verbot der Discounter-Kopie. Zumal auf beiden Verpackungen eine Kuh Werbung für das Kinderdessert macht. Bei Dr. Oetker trägt sie eine Sonnenbrille und leckt sich die Lippen, bei Aldi hat sie eine Blume im Maul.
Markenverband kritisiert Trittbrettfahrer
Der für Dr. Oetker zunächst verlorene Puddingstreit könnte weitreichende Folgen haben und ruft den Deutschen Markenverband auf den Plan. „Die Sache ist höchst ärgerlich“, sagte Abteilungsleiter Alexander Dröge. Dr. Oetker habe viel Geld in Technik und Marketing gesteckt, um das Fleckenmuster auf den Markt zu bringen. Nun nutzten auch „Trittbrettfahrer“ diese Idee. Eine Erfahrung, die auch Schwartau mit seiner „Samt“-Marmelade habe machen müssen. Den pürierten Fruchtaufstrich gebe es inzwischen von vielen Herstellern, obwohl Schwartau erst auf diese Idee gekommen war.
Für den Markenverband ist diese Praxis „parasitäres Kopieren“, das insbesondere über Handelsmarken ausufere. Nach Dröges Einschätzung haben die Konzerne nur die Chance, sich über das Wettbewerbsrecht dagegen zu wehren.