Berlin. . In vielen Bundesländern wie NRW sind jetzt Sommerferien. Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub jenseits der Grenzen aufbrechen will, sollte zuvor noch einen prüfenden Blick auf seine Kfz-Versicherung werfen.
„Klären Sie vor der Abfahrt, welchen Versicherungsschutz Sie für ihr Auto haben und ob er für alle ihre Reiseländer gilt“, empfiehlt die Stiftung Warentest. Der ADAC bestätigt: Selbst in Nachbarländern wie Österreich oder Italien gelten teils stark abweichende rechtliche Bedingungen.
Die gute Nachricht zuerst: Haftpflichtversicherungen sind in der gesamten EU gültig - und darüber hinaus. Innerhalb der „geografischen Grenzen Europas“, also vom Bosporus bis Gibraltar und darüber hinaus auch zu den kanarischen Inseln, kommt die Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen bis zur Deckungssumme für Schäden bei anderen Verkehrsteilnehmern auf. Normalerweise reicht das Autokennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz.
Der ADAC empfiehlt jedoch die Mitnahme einer Grünen Versichertenkarte. Diese gibt es kostenfrei beim Autoversicherer – und kann bei einem Unfall die Abwicklung erleichtern. Auch die Mitnahme eines mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts ist empfehlenswert.
Gerät man ohne eigenes Verschulden in einen Unfall, wird es etwas komplizierter. Erster Tipp: Über den Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 33 03 00) kommt man innerhalb der EU über das Autokennzeichnen an die Versicherung des Unfallgegners. In Nicht-EU-Ländern klappt das nicht. Geschädigte sollten dann selbst versuchen, die Versicherung ausfindig zu machen.
Vorsicht vor niedrigen Deckungssummen
Aber: „Selbst wenn der gegnerische Versicherer zahlt, kann es dem Geschädigten passieren, dass er auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt“, warnt die Stiftung Warentest. Das liegt an den teils niedrigeren Deckungssummen von Versicherungen in Ländern wie Italien.
Manche Haftpflichtpolicen beinhalten einen speziellen Auslandsschadenschutz. Sonst könne „im Einzelfall“ eine spezielle „Auslandsschadenschutzpolice“ sinnvoll sein, rät der ADAC. Der Geschädigte wird dann so gestellt, als ob sich der Unfall in Deutschland ereignet hätte – die Entschädigung ist dann deutlich üppiger. Autobesitzer mit einer Vollkasko können Schäden am eigenen Fahrzeug natürlich auch über die eigene Versicherung abwickeln. Nachteil: Nach einem Schaden können die Beiträge steigen, und manche Regionen in Osteuropa werden mitunter ausgeschlossen.
Immer sinnvoll ist nach Einschätzung der Stiftung Warentest und des ADAC eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. In Frankreich etwa werden außergerichtliche Anwaltskosten eines Geschädigten nicht ersetzt. In solchen Fällen springt dann eine Rechtsschutzversicherung ein.