Essen. . Verdi beklagt „rechtswidrige“ Arbeitsverträge bei Kötter, die Mitarbeiter zum Verzicht auf Streiks verpflichten sollen. Der Tarifstreit um die Sicherheitskräfte an Flughäfen eskaliert.

Ein heftiger Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Essener Sicherheitsfirma Kötter droht Auslöser von Streiks an den Flughäfen während der Ferien zu werden. Die Auseinandersetzung belastet die laufenden Tarifverhandlungen für die bundesweit rund 15 000 Sicherheitskräfte an den deutschen Flughäfen. Verdi wirft der Firma Kötter vor, das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ihrer Mitarbeiter zu missachten. Die Zusage der Gewerkschaft, in der Urlaubszeit nicht zu streiken, müsse daher „neu überdacht werden“, sagte Verdi-Sprecher Christoph Schmitz dieser Zeitung.

Zum einen hatte Kötter einem Verdi-Mitglied der Bundestarifkommission nach dessen Probezeit am Flughafen Leipzig gekündigt. Dies nur einen Tag nach einem morgendlichen Streik der Fluggastkontrolleure an mehreren Flughäfen, darunter Düsseldorf. Kötter betont, beides stehe „ausdrücklich in keinerlei Zusammenhang“. Verdi wertet dies hingegen als Provokation und verlangt die Rücknahme der Kündigung.

Noch grundsätzlicher wird der Konflikt aber mit Blick auf die Arbeitsverträge, die Kötter seine Sicherheitskräften unterschreiben lässt. In einem Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters am Düsseldorfer Flughafen, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es unter § 7: „Im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen verpflichtet sich der Arbeitnehmer, an diesen nicht teilzunehmen.“

Dazu heißt es aus der Berliner Verdi-Zentrale: „So eine Klausel ist eklatant rechtswidrig. Das Streikrecht ist ein unveräußerliches Grundrecht, das jeder Beschäftigte in dieser Republik hat.“ Insofern sei der Passus nichtig. Aber dass Kötter überhaupt auf die Idee komme, ein grundgesetzlich verbrieftes Recht arbeitsvertraglich außer Kraft setzen zu wollen, sei schlimm genug. „Wenn ein Unternehmen, das an Flughäfen hoheitliche Aufgaben der Bundespolizei wahrnimmt, selbst rechtswidrig agiert, stellt sich die Frage nach seiner Zuverlässigkeit“, so Schmitz.

Kötter dagegen gibt eben jene Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch seine Mitarbeiter als Grund für „besondere Pflichten“ an. „Hierzu gehört aus unserer Sicht, dass sie nach Dienstantritt ihre Tätigkeit als Beliehene nicht unvermittelt abbrechen dürfen.“ Dagegen werde „die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen“ nicht verboten.

In der Tarifauseinandersetzung geht es um Grundsatzfragen wie Arbeitszeiten und Befristungen. Ein für Verdi wichtiger Punkt ist die Regelung von Betriebsübergängen. Geht etwa an einem Flughafen ein Aufgabengebiet wie die Fluggastkontrolle von einer Firma auf eine andere über, sollen die Mitarbeiter ihre alten Konditionen behalten.

Pikant: Die fragliche Kündigung des Verdi-Manns in Leipzig gibt genau dafür ein Beispiel. Kötter hatte den Mitarbeiter Anfang 2012 von der Firma Securitas übernommen, für die er laut Verdi bereits seit 2007 in derselben Funktion gearbeitet hatte. Bei Kötter bekam er jedoch erneut eine sechsmonatige Probezeit, nach der ihm nun gekündigt wurde.