Berlin. . Bei Flugausfällen oder verschwundenen Koffern soll künftig eine Ombudsstelle vermitteln. Doch ausgerechnet Ryanair und Easyjet machen nicht mit. Beide geben laut Verbraucherschützern besonders häufig Anlass zur Beschwerde.

Flugpassagiere können bei Ärger mit ihrer Airline bald eine Schlichtungsstelle anrufen. Ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft aufgrund von Streitigkeiten um vergleichsweise kleine Beträge soll den Kunden damit künftig erspart bleiben. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will.

Der Bundestag muss noch zustimmen, dann richtet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Stelle ein. In dieser Organisation sind die meisten wichtigen Fluggesellschaften Mitglied, die sich damit auch dem Schlichtungsverfahren stellen. Zwei Große bleiben jedoch draußen: Ryanair und Easyjet. Beide geben laut Verbraucherschützern besonders häufig Anlass zur Beschwerde und lehnen wohl nicht zufällig die Einrichtung ab. Dagegen sind mit der Lufthansa und Air Berlin die beiden größten deutschen Unternehmen dabei.

Ministerium beharrt auf Freiwilligkeit

Das ist der größte Makel des Gesetzes, das nach jahrelangen Verhandlungen zustande kommt und inhaltlich wesentlich von den Unternehmen mitgeschrieben wurde. „Damit alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen, muss die ganze Branche mitmachen“, verlangt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Doch das Justizministerium beharrt auf einer freiwilligen Teilnahme. Das Gesetz sieht allerdings eine behördliche Schlichtung vor, wenn sich Airlines der freiwilligen Vermittlung verweigern.

Grundsätzlich sollen die Schlichter für Auseinandersetzungen mit einem Streitwert von bis zu 5000 Euro vermitteln. Unklar ist noch, ob sich Fluggäste tatsächlich mit allen üblichen Konflikten an die Stelle wenden können. Geregelt werden zum Beispiel Entschädigungen wegen Flugausfällen oder bei überbuchten Maschinen. Auch mit Schadenersatzansprüchen wegen verschwundener Gepäckstücke oder Schäden am Koffer dürfen Passagiere sich an den Ombudsmann wenden, sofern sie sich nicht mit der Airline verständigen können.

Im Gesetzestext sind jedoch nur bestimmte Fälle für die Schlichtung konkret benannt. Andere, durchaus häufige Ärgernisse, werden nicht erwähnt oder gar ausdrücklich ausgeschlossen. So haben Geschäftsreisende und Pauschalreisende nichts von dem Verfahren. Auch fehlerhafte Internetbuchungen, Stornogebühren oder Hürden beim flexiblen Einsatz von Hin- und Rückflügen bleiben laut vzbv unberücksichtigt.

Zeit läuft gegen die Airlines

Sinnvoll ist das außergerichtliche Einigungsverfahren allemal. Seitdem die Fluggastrechte aus dem Jahr 2005 in Kraft sind, leitete das Luftfahrt-Bundesamt mehr als 5000 Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften ein. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Verfahren stark an. Doch das Amt nutzt den betroffenen Passagieren selbst wenig. Die Behörde geht nur gegen die Ordnungswidrigkeiten vor. Ansprüche muss jeder Kunde selbst gerichtlich durchsetzen. Das Justizministerium hofft nun auf eine Entlastung der Gerichte.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung deutlich weitergehen. Die Luftfahrtunternehmen sollten sich der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den Verkehr anschließen, an die sich etwa die Bahnkunden wenden können. Doch da wollten die Airlines nicht mitspielen. Nun hofft die Regierung auf die Sogwirkung eines erfolgreichen Verfahrens auf die außenstehenden Gesellschaften. Die Zeit läuft in dieser Frage ohnehin gegen die Fluggesellschaften. Denn 2013 wird die EU Regeln für die außergerichtlichen Streitvermittler erlassen. Dann müssen alle Unternehmen mitziehen.