Köln. . Der Schokoladenhersteller Ritter-Sport hat den Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Milka um dessen „Doppelquadrate“ verloren. Das Gericht sah in den „Doppelquadraten“ von Milka keine Verwechslungsgefahr mit den quadratisch geformten Verpackungen von Ritter Sport.

Der Schokoladenhersteller Ritter-Sport muss sich nun doch mit den „Doppelquadrate“-Tafeln seines Konkurrenten Milka abfinden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht keine Verwechslungsgefahr mit Produkten von Ritter-Sport. Der Senat wies mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil in zweiter Instanz die Klage des Unternehmens ab.

Ritter-Sport bemängelt, dass die „Doppelquadrate“ zu sehr den eigenen, bereits seit den 1960er-Jahren vertriebenen quadratischen Schokolade-Verpackungen ähneln. Nach Auffassung des OLG ist eine solche Verwechslungsgefahr aber nicht gegeben, weil die „Doppelquadrate“ durch die Farbe und den Schriftzug „Milka“ eindeutig der Marke der Beklagten zuzuordnen seien.

Milka gewinnt Revision

Das OLG stützte seine Entscheidung nach eigenen Angaben auf Verbraucherumfragen. Demnach werde der Gesamteindruck bei den beanstandeten Tafeln weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt. Damit könnten die Tafeln vom „durchschnittlichen Verbraucher“ eindeutig der Marke der Beklagten zugeordnet werden.

Das Landgericht Köln hatte der Klage von Ritter-Sport im Vorjahr weitgehend stattgegeben. Der Nahrungsmittelhersteller Kraft als Inhaber von Milka legte daraufhin Berufung ein.

Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Ritter-Sport kann aber zu dem Urteil eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen (Az: 6 U 159/11). (dapd)