Häufig sind auch Beschwerden über diskriminierendes Geschäftsverhalten im Alltag, etwa, weil ein Kredit aufgrund des fortgeschrittenen Alters verweigert wird. Das Problem: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im zivilrechtlichen Bereich nur für so genannte Massengeschäfte, wie sie im Einzelhandel anfallen.
Weil bei Kreditgeschäften oder bei der Vermietung von privatem Wohnraum der individuelle Einzelfall betrachtet wird, darf Alter hier durchaus ein Ablehnungsgrund sein. Da hilft dann nur: Eine neue Bank und andere Vermieter suchen, sagen die Experten.