Bonn. . Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größtes Online-Hotelportal HRS wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. Den Kartellwächtern sind die Vertragsklauseln mit den Partner-Hotels ein Dorn im Auge.

Deutschlands mit Abstand größtes Online-Hotelportal HRS geht im Internet erfolgreich mit seiner Bestpreis-Garantie auf Kundenfang. Doch die Vertragsklauseln, mit denen sich der Marktführer in allen angebotenen Hotels die günstigsten Konditionen sichert, sind dem Bundeskartellamt inzwischen ein Dorn im Auge. Behördenchef Andreas Mundt sieht darin "eine Gefahr für den Wettbewerb". Den Wettbewerbern werde dadurch die Möglichkeit genommen, dem Marktführer durch bessere Konditionen gefährlich zu werden.

Das Kartellamt mahnte am Freitag das Online-Portal wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ab. Ein Verbot der umstrittenen Vertragsklauseln könnte folgen. Das Online-Portal wehrt sich allerdings. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge betonte in einer ersten Reaktion, von der Bestpreis-Garantie profitierten letztlich die Verbraucher. Er zeigte sich zuversichtlich, die Bedenken des Kartellamts ausräumen zu können.

Klausel soll noch verschärft werden

Der Hintergrund des Streits: In seinen Verträgen mit den Hotelbetreibern vereinbart HRS regelmäßig eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel. Sie soll dem Unternehmen für das gesamte Angebot im Internet den besten Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen sichern.

Ab März dieses Jahres soll diese Klausel nach Angaben des Kartellamtes sogar noch einmal verschärft werden. Auch an der Rezeption sollen die Hotels dann keine günstigeren Angebote mehr offerieren dürfen als bei HRS. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung greift das Hotelportal hart durch. In der Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten hätten, für weitere Buchungen gesperrt, berichtete das Bundeskartellamt. Für die betroffenen Hotels ist das ein harter Schlag, da inzwischen immer mehr Übernachtungen online gebucht werden.

Hotelverband begrüßt Eingreifen des Kartellamts

Doch will das Bundeskartellamt diese Praxis nicht länger hinnehmen. "Durch die Bestpreis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar", urteilte Behördenchef Mundt.

HRS hat nun zunächst Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte die Behörde die umstrittenen Klauseln aber am Ende untersagen. In einer ersten Stellungnahme betonte das Unternehmen, die Bestpreis-Klauseln seien handelsüblicher Marktstandard und würden von allen Marktteilnehmern praktiziert. Die Praxis diene vorrangig den Verbrauchern.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte das Einschreiten der Wettbewerbshüter. Der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen warf HRS einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung vor.

Für einen Aufschrei bei den HRS-Partnerhotels hatte vor kurzem außerdem die Ankündigung des Online-Portals gesorgt, zum 1. März die eigene Provision von 13 auf 15 Prozent zu erhöhen. Das Bundeskartellamt hielt sich in dieser Frage aber zurück. (dapd)