Düsseldorf. Im Streit um Ähnlichkeiten zwischen dem iPad und dem Samsung Galaxy Tab hat Apple wieder einen Erfolg vor Gericht errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete am Dienstag ein Verkaufsverbot für die Galaxy-Tab-Modelle 10.1 und 8.9 in Deutschland.
Die Liste der Verfahren zwischen Apple und Samsung ist lang. Vor diversen Gerichten in aller Welt streiten die beiden Elektronikkonzerne um Geschmacksmuster und Patente für ihre Tablet-PC. Nun hat Apple vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wieder einen Teilerfolg erzielt: Samsung darf seine Tablet-Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie Galaxy Tab 8.9 nicht mehr in Deutschland verkaufen, urteilte der 20. Zivilsenat am Dienstag (Az.: I 20 U 175/11 und I 20 U 126/11).
Der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 verstoße "gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb", befanden die Richter, "weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet 'iPad' in unlauterer Weise" nachahme. Samsung nutze "das herausragende Ansehen und den Prestigewert" des iPad unlauter aus, hieß es in der Urteilsbegründung.
Galaxy Tab 10.1 verletzt nicht die iPad-Geschmacksmuster
Geschmacksmuster habe Samsung aber nicht verletzt, hieß es weiter. Das Galaxy Tab 10.1 unterscheide sich "ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster" fürs iPad.
Die juristischen Streitigkeiten zwischen dem US-Konzern und seinem südkoreanischen Konkurrenten sind kompliziert und langwierig. Schon das Landgericht Düsseldorf hatte über die Frage entschieden, ob Samsung das iPad-Design abgekupfert habe. Es verhängte bereits im September 2011 ein Verkaufsverbot fürs 10.1er-Modell in Deutschland. Der Rechtsstreit ging in die nächste Instanz, weil beide Parteien Berufung einlegten. Apple wollte einen europaweiten Verkaufsstopp erwirken, Samsung die Aufhebung des Verbots.
Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1 N darf weiter verkauft werden
Das fürs Galaxy Tab 10.1 verhängte Verkaufsverbot gilt nach Ansicht von Landgericht und Oberlandesgericht auch für das kleinere Modell 8.9. Die Entscheidung vom Dienstag sei rechtskräftig, teilte das OLG mit.
Wichtig: Die am Dienstag verkündete Entscheidung betreffe nicht das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1 N, betonte das Gericht. Auch darum streiten Apple und Samsung zurzeit vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.:14c O 292/11). Im Dezember hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung bereits durchblicken lassen, dass es bei dem überarbeiteten Nachfolger keinen Grund mehr für einen Verkaufsstopp sehe. Die endgültige Entscheidung soll am 9. Februar verkündet werden. (shu)