Arnsberg. .
Paragraph 61a des Landeswassergesetzes NRW schreibt Hausbesitzern aktuell eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Abwasserleitungen bis 2015 vor. Um diese Prüfung durchführen zu lassen, muss zunächst die Leitung mit einem Wasserschlauch unter Hochdruck gereinigt werden. Danach kann die Leitung mit Wasser- oder Luftdruck überprüft werden oder mit Hilfe einer Kamera, die durch das Rohrsystem geführt wird.
Sollten sich die Leitungen als undicht erweisen, müssen sie saniert werden. Diese Maßnahme gilt dem Umweltschutz einerseits, soll zudem auch das Gebäude selbst schützen, etwa vor Unterspülung oder Nässe. Wichtig ist, diese Sanierung durch ein zertifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen. Das Umweltministerium NRW führt eine Liste mit solchen Firmen.
Gerade in der letzten Zeit gab es häufig Beschwerden über sogenannte „Kanalhaie“. Betrügerische Firmen, die in den Städten unterwegs sind, von Tür zu Tür gehen und ihre Dienste anbieten. Laut Eigentümer-Verein Haus und Grund zeigen deren Videofilme nicht die Schäden im Kanal des jeweiligen Hauses, sondern fingierte Mängel. Haus und Grund warnt deshalb dringend davor, sich auf solche Angebote einzulassen.