Essen/Berlin. . Wer sich vor der Bestellung über den Internethändler informiert, kann sich eine Menge Ärger ersparen. DerWesten sagt, worauf Sie achten müssen, wenn sie im Netz auf Shopping-Tour gehen wollen.

233 Euro – so viel will jeder Bürger in Deutschland in diesem Jahr im Schnitt für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Bücher, Kleidung und Spielwaren stehen laut Gesellschaft für Konsumforschung ganz oben auf den Wunschlisten. Um die Weihnachtswünsche ihrer Liebsten zu erfüllen, kaufen immer mehr Menschen im Internet ein. Doch da lauern allerlei Gefahren. Wir sagen, worauf Sie achten müssen, wenn sie im Netz auf Shopping-Tour gehen wollen.

Wo einkaufen?

Vor dem Einkauf im Internet sollte eigentlich immer eine Recherche über den Händler stehen, vor allem bei bislang unbekannten Anbietern. „Gibt es die ersten Geschädigten, verbreitet sich das sehr schnell über Internetforen“, sagt Jürgen Schöfer, Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe. „Darüber hinaus gibt es im Internet mittlerweile zahlreiche Händler-Bewertungsportale wie ciao.de oder dooyoo.de“, fügt Christian Solmecke, Kölner Anwalt für Medienrecht, hinzu.

Hilfreich bei der Einschätzung des Anbieters seien auch Bewertungsprofile und Internet-Gütesiegel, so Solmecke. Verlässliche Gütezeichen – wie das Siegel „Geprüfter Online-Shop“ – zeigt die Seite www.internet-guetesiegel.de. Oft reicht aber auch ein Blick ins Impressum der Anbieter-Seite, um einem Schwindel auf die Schliche zu kommen. Solmecke: „Findet sich dort keine Telefonnummer oder wird als Adresse nur eine Postfachanschrift angegeben, dann sollte ich die Finger von diesem Shop lassen.“

Wie bezahlen?

„Immer dann, wenn ich eine Ware erst nach ihrem Erhalt bezahlen muss, bin ich als Käufer auf der sicheren Seite“, sagt Medienanwalt Solmecke. Optimal seien daher Bezahlmethoden wie Nachnahme oder der Kauf auf Rechnung. Internetauktionshäuser wie Ebay bieten darüber hinaus einen Käuferschutz an, wenn die Bezahlung über einen Internet-Bezahlservice wie Paypal abgewickelt wird. Kommt es zu Problemen beim Kauf, erstattet der Service das Geld in der Regel zurück.

Wie zurückgeben?

Für Internetkäufe gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Anders als beim Kauf im Laden, wo der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist, wenn er die Ware zurückgeben will, hat er im Netz ein verbrieftes Recht, Ware innerhalb von zwei Wochen bei Nichtgefallen zurückzuschicken.

Kommt die Ware beschädigt beim Kunden an, sollte sie im Beisein einer zweiten Person ausgepackt werden. Der Kunde sollte schriftlich festhalten, dass die Ware schon beim Eintreffen kaputt war. „Dieses Schriftstück ist wichtig, falls es zu einem späteren Rechtsstreit kommen sollte“, sagt Christian Solmecke. Auch Fotos seien hilfreich. In einem zweiten Schritt, so Solmecke, sollte der Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass defekte Ware geliefert worden ist. Der Käufer könne dann sein Widerrufsrecht ausüben und das Produkt zurücksenden. Verkäufer seien zur Rücküberweisung des Geldes verpflichtet.

Versand zu teuer?

Berechnet der Händler höhere Versandkosten als tatsächlich angefallen sind, kann der Kunde dagegen nur wenig unternehmen. „Hat sich der Käufer vor dem Kauf bereit erklärt, Versandkosten in einer gewissen Höhe zu tragen, so bleibt es dem Verkäufer unbenommen, sich einen günstigeren Versandservice zu suchen“, sagt Anwalt Solmecke.