Berlin. Wer sich gerade durch seine Steuererklärung quält, kann sich durch die Aussicht auf erhebliche Rückzahlungen motivieren. Die wiedereingeführte Pendlerpauschale und die Absetzbarkeit von Dienstreisen und Kinderbetreuung verspricht saftige Steuerersparnisse.

In diesem Jahr kann sich die Steuererklärung für Millionen Bürger besonders lohnen. Der Fiskus beteiligt sich wieder voll am Weg zur Arbeit. Auch für 2007 bekommen einige Pendler noch Rückzahlungen. Außerdem gibt es mehr Geld für Reisespesen und Auswärtstätigkeiten, vielfach sogar rückwirkend für 2007. Wer dann noch Posten wie Kinderbetreuung, Fortbildung, beruflichen Umzug oder Handwerkerrechnung absetzen kann, hat nach Einschätzung von Experten beste Aussichten auf eine Erstattung von einigen hundert Euro für 2008.

Ein Großteil der Steuerzahler, die sich Jahr für Jahr um ihre Steuererklärung bemühen, rechnet schon fest mit der Rückzahlung vom Finanzamt. «Für 2008 ist das Potenzial größer denn je», sagt Jürgen Backhaus, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Baden-Württemberg. Seine Mitglieder im «Ländle» dürfen sich in diesem Jahr im Schnitt auf rund 850 Euro freuen, wie der Fachmann berechnet hat.

Je früher die Steuererklärung, desto eher gibt´s Geld

Je früher die Steuererklärung beim Finanzamt ist, desto früher sind Erstattungen auf dem Konto. Abgabetermin ist diesmal der 2. Juni. Der sonst übliche 31. Mai fällt auf Pfingstsonntag. Lässt man sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater unter die Arme greifen, bleibt noch Zeit bis 31. Dezember - dann kommt aber auch eine Rückzahlung erst deutlich später an.

Kümmern sollten sich alle Steuerzahler, nicht nur Selbstständige, Freiberufler und viele Arbeitnehmer, die zur Jahresabrechnung verpflichtet sind, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Sonst wird bares Geld verschenkt.

Ab 15 Kilometer Arbeitsweg wird's interessant

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen jetzt wieder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte voll mit 30 Cent je Entfernungskilometer abgesetzt werden. Davon können Pendler profitieren, die einen Arbeitsweg von über 15 Kilometer pro Tag haben, wie Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt. Viele Berufstätige kommen so bei 230 Arbeitstagen mit ihren Fahrtkosten über die 920 Euro Werbungskostenpauschale.

Außerdem können jetzt wieder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen. Das betrifft vor allem Nahpendler mit hohen Kosten für Bus und Bahn. Außerdem können wieder Aufwendungen für einen Unfall zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich abgesetzt werden.

Auch von 2007 kann noch Geld zurückgefordert werden

Wichtig: Pendler bekommen selbst für 2007 noch Geld zurück - auch wenn sie ihre Steuererklärung längst abgegeben haben. Wer seinen Arbeitsweg oder Wegeunfälle noch nicht abgerechnet hat, solle das formlos nachholen, ermuntert Backhaus. Einen Musterbrief gibt es unter steuerzahler.de. Automatisch Geld zurück bekommen nur die mutigen Steuerzahler, die 2007 die Kürzungen der Pendlerpauschale ignoriert und unbeirrt nach altem Verfahren abgerechnet hatten.

Mehr Geld gibt es auch für Arbeitnehmer, die Kosten für längere Dienstreisen oder Jobs an verschiedenen Arbeitsstätten geltend machen können. Bei Auswärtstätigkeiten können jetzt 30 Cent für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Waren früher die Fahrt- und Übernachtungskosten höchstens drei Monate lang steuerlich anerkannt, darf jetzt zeitlich unbegrenzt abgerechnet werden. Auch rückwirkend: Das Finanzamt muss die Ausgaben auch für 2007 akzeptieren, wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt noch offen ist.

Auch Kinderbetreuung absetzbar

Zwei Drittel der Ausgaben (maximal 4.000 Euro) für die Betreuung von höchstens 14 Jahre alten Kindern können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung: Beide Partner sind berufstätig, das Kind ist beispielsweise bei einer Tagesmutter. Fahrt- oder Verpflegungskosten für den Kindergarten sind nicht absetzbar.

Bei einem beruflich bedingten Umzug gibt es jetzt etwas mehr. Die Pauschale beträgt für Ledige 585 statt 561 Euro, für Verheiratete 1.171 statt 1.121 Euro. Auch die tatsächlichen Ausgaben können angesetzt und per Rechnung nachgewiesen werden. Steuern sparen kann auch der, der Ausgaben für Gartenarbeit, Putzdienst oder Handwerker in die Erklärung packt.

Steuerberatungskosten geltend machen

Das Arbeitszimmer sollte weiter unbeirrt mit 1.250 Euro angesetzt werden, rät Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Auch sämtliche Steuerberatungskosten gehörten geltend gemacht. Beide Abzugsmöglichkeiten gibt es eigentlich nicht mehr. Doch Musterprozesse machen Hoffnung, dass wie bei der Pendlerpauschale bald alles wieder beim Alten sein könnte. (AP)

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