Essen.. Schlappe für Lehman-Geschädigte: Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Klagen zweier Kläger ab, die durch die Pleite der US-Investmentbank jeweils 10 000 Euro verloren hatten. Verbraucherschützer sehen keine Signalwirkung in dem Urteil.

Schlappe für Geschädigte der Investmentbank Lehman Brothers: Der ­Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen zweier Anleger ­abgewiesen, deren Schuldverschreibungen durch die Pleite der US-Bank 2008 wertlos geworden waren. Die Kläger hatten Produkte der Hamburger Sparkasse gekauft und fühlten sich falsch beraten.

Die Sparkasse, begründete der BGH seine Entscheidung, habe die Kläger sehr wohl über mög­liche Risiken des Geschäfts aufgeklärt und sie auch vor einem Totalverlust der jeweils 10 000 Euro schweren An­lagen gewarnt. Deshalb habe das Institut seine Beratungspflicht nicht verletzt. Auch sei die Sparkasse nicht verpflichtet gewesen, die Kunden über Gewinnmargen aufzuklären, weil es sich bei den verkauften Anleihen um eigene Produkte gehandelt habe und nicht um Provisionsgeschäfte.

Verbraucher- und Anlegerschützer sehen in dem Urteil deshalb auch keine Signal­wirkung. „Die Kläger wussten, dass sie alles verlieren ­konnten“, sagte Christian ­Urban vom Verbraucherzen­trale Bun­desverband der WAZ. Eine Beratung müsse eben ­immer anlage- und anleger­gerecht sein, so Urban. Das ­habe der BGH mit seinem Urteil im Falle der Hamburger Sparkasse bestätigt.

In anderen Fällen anders entscheiden

Im selben Atemzug machte Richter Ulrich Wiechers allerdings klar, dass in anderen Verfahren auch anders entschieden werden könne. Doch welche Fälle könnten das sein? „Zum Beispiel, wenn eine alte Dame zweifelsfrei nachweisen kann, dass sie ihren Bankberater um eine sichere Anlage gebeten habe, der ihr aber hochriskante Lehman-Zertifikate verkauft habe“, sagt der Düsseldorfer Anwalt Carsten Heise, der Mitglieder der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Anlagesachen berät.

Ein solcher Fall wurde allerdings bislang noch nicht vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Und es sei auch höchst zweifelhaft, ob es ein solcher Fall überhaupt bis zum BGH schaffe, sagt Heise.

Dann ist möglicherweise sogar eine außergerichtliche Einigung denkbar. Wie im Falle der Citibank: Das Kreditinstitut hatte sich im Mai 2009 bereiterklärt, 27 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, um ihre Kunden, die durch die Leh­man-Pleite besonders hart getroffen wurden, auf freiwilliger Basis zu entschädigen. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht die Regel.

750 Millionen Euro verloren

Es gibt noch einen Grund, warum eine Klage gegen Banken erfolgreich sein könnte: Wenn die Bank Warnsignale ignoriert hat, die auf eine Pleite der US-Bank Lehman Brothers hingedeutet hätten. Im Falle der Hamburger Sparkasse sei das allerdings auch nicht der Fall gewesen, so Christian Urban vom Verbraucherzen­trale Bundesverband.

Die US-Investmentbank Lehman Brothers musste im September 2008 Insolvenz anmelden. Experten schätzen, dass allein in Deutschland rund 40 000 Bürger auf Anraten ihrer Bank oder Sparkasse zwischen 10 000 und 50 000 Euro in die hochriskanten Lehman-Zertifikate investierten. Alle zusammen verloren rund 750 Millionen Euro. Die großen Ratingagenturen hatten die Zertifikate bis kurz vor der Pleite der US-Bank als sicher eingestuft.