Berlin. . Der Handelsverband Deutschland plant die Einführung regionaler Mindestlöhne im Einzelhandel. Das berichtet die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf den Verband. Die Tarifverträge unterscheiden sich in den Bundesländern.

Die Arbeitgeber streben für den Einzelhandel regional unterschiedliche Mindestlöhne an.

In der Branche gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Tarifverträge. Der jeweils unterste Tariflohn sollte für allgemeinverbindlich erklärt werden, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Heribert Jöris, der „Berliner Zeitung“ (Donnerstagausgabe). In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betrage der unterste Tariflohn 7,07 Euro pro Stunde, in Baden-Württemberg sei er mit 9,07 Euro am höchsten.

Laut Gesetz müssen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, damit ein Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die Gewerkschaft Verdi zeigte sich optimistisch, dass das Quorum erreicht wird. Man hoffe, noch in diesem Jahr eine Einigung zu erzielen, sagte ihr Einzelhandelsexperte Rüdiger Wolff dem Blatt.

Initiative der CDU

Derweil machen sich Teile der rheinland-pfälzischen CDU für einen gesetzlichen Mindestlohn stark. „Wenn wir eine Volkspartei bleiben wollen, müssen wir uns damit auseinandersetzen“, sagte der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Trier-Saarburg, Arnold Schmitt. Er kündigte einen Antrag seines Kreisverbandes für Mindestlöhne in Höhe von 8,50 Euro für den nächsten Parteitag der Landes-CDU im November an.

Die rheinland-pfälzische CDU müsse sich bei der Bundespartei für Mindestlöhne einsetzen, betonte Schmitt. CDU-Landeschefin Julia Klöckner hatte sich zu dem Thema bisher immer zurückhaltend geäußert. Sie dämme die Debatte zwar nicht ein, wolle aber der Tarifautonomie und dem Leistungsprinzip gerecht werden, wird Klöckner in der „Rhein-Zeitung“ zitiert. (mit dapd)