Brüssel. .
Mehrere Tochtergesellschaften von ThyssenKrupp müssen knapp 320 Millionen Strafe für Absprachen auf dem Markt für Aufzüge zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ursprünglich war eine Geldbuße von 480 Millionen verhängt worden.
Mehrere Tochtergesellschaften von ThyssenKrupp müssen knapp 320 Millionen Strafe für Kungelei auf dem Markt für Aufzüge zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Damit kommt das Unternehmen glimpflicher davon, als die Kartellwächter von der EU-Kommission vorgesehen hatten. Diese hatten ursprünglich eine Geldbuße von fast 480 Millionen Euro verhängt.
Die Strafe der Brüsseler Wettbewerbshüter war für die ThyssenKrupp-Töchter - ThyssenKrupp AG Deutschland, ThyssenKrupp Elevator AG Deutschland, ThyssenKrupp Liften Ascenseurs NV Belgien, ThyssenKrupp Aufzüge GmbH Deutschland, ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH Deutschland, ThyssenKrupp Ascenseurs Luxembourg, ThyssenKrupp Liften BV Niederlande - besonders schwer ausgefallen, weil das Unternehmen als Wiederholungstäter galt. Denn bestimmte Gesellschaften des Konzerns waren bereits 1998 wegen Preisabsprachen verknackt worden.
Dass die Geldbuße in der verlangten Höhe gerechtfertigt ist, hat die EU-Kommission nach Ansicht der Straßburger Richter aber nicht ausreichend belegt. Es sei nicht klar, ob bei beiden Verstößen die gleichen Tochtergesellschaften beteiligt seien.