Essen. . SPD und Grüne halten auch nach dem beschlossenen Atomausstieg an ihren Klagen gegen die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für AKW fest.
Trotz des beschlossenen Atomausstiegs halten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne an ihrer Verfassungsklage gegen die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke fest.
Hauptgrund: die Änderung des Atomgesetzes durch die Bundesregierung. Sie hatte im Zuge der Laufzeitverlängerung den Paragrafen 7d eingeführt und ihn auch beim Atomausstieg beibehalten. Er schreibt vor, dass AKW-Betreiber nach dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik dafür zu sorgen haben, dass Sicherheitsvorkehrungen verwirklicht werden.
Diese neu eingeführte „eigenständige Sorgepflicht“ interpretieren SPD und Grüne als Absenkung der Sicherheitsstandards. Bislang mussten AKW-Betreiber „bestmögliche“ Risikovorsorge treffen. Schreitet die Technik für erhöhte Sicherheit voran, müssen die Betreiber automatisch nachrüsten. Diese Pflicht sieht die Opposition mit dem neuen Paragrafen aufgeweicht.
Auch die SPD-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen halten ihre Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerung aufrecht. Das bestätigte das NRW-Umweltministerium. Die Länder hatten geklagt, weil sie der Meinung sind, dass der Bundesrat der Laufzeitverlängerung hätte zustimmen müssen.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte bereits vor den Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat angekündigt, seine Klage weiter zu verfolgen. Auch Greenpeace zielt mit seiner Klage auf die Abschaffung des Paragrafen 7d des Atomgesetzes.
Die Klagefortführung von SPD und GRünen hat auch eine sogenannten Reservefunktion. Für den – zurzeit allerdings recht unwahrscheinlichen – Fall, dass die Stromkonzerne gegen den Atomausstieg vor Gericht ziehen und dort Erfolg haben, wäre die von Schwarz-Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung wieder in Kraft, wenn SPD und Grüne ihre Klagen zuvor zurückgezogen hätten.