Berlin..
Der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten soll um 80 Euro steigen, Steuerformulare sollen kürzer, verständlicher und computertauglicher werden. Das sind zwei wesentliche Punkte des Gesetzes zur Steuervereinfachung, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmt.
Erklärtes Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung: Die Steuerzahler sollen um etwa 590 Millionen Euro entlastet werden, teilweise schon in diesem Jahr. Zustimmen muss allerdings noch der Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Geplant sind folgende Regelungen:
ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG
Beruflich bedingte Ausgaben – „Werbungskosten“ etwa für Fahrten zum Arbeitsplatz, Fachliteratur oder Fortbildungen etwa – müssen künftig nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann stattdessen eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag soll von 920 Euro auf 1000 Euro im Jahr steigen. Für 2011 soll dies bereits für das komplette Jahr mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden, haushaltstechnisch werden sie aber erst 2012 wirksam.
KINDERBETREUUNG
Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben – je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die „Anlage Kind“ der Steuererklärung soll um eine Seite kürzer werden.
KINDERGELD
Eltern erwachsener Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sollen ab 2012 Kindergeld – oder die entsprechenden Freibeträge – unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.
PENDLERPAUSCHALE
Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.
ABGELTUNGSTEUER
Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Wer aber etwa außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss die Kapitalerträge bislang immer noch angeben. Dies entfällt künftig.
VERANLAGUNGSARTEN
Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig würde es nur noch vier Varianten geben. Das wären dann die Standardfälle der Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten und für getrennte, aber noch nicht geschiedene Ehepaare.
GEBÜHREN
Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen – also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts – teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.
ZWEI-JAHRES-STEUERERKLÄRUNG
Es soll für Privatleute künftig möglich sein, die Steuererklärung wahlweise nur alle zwei Jahre zu machen. Die jährliche Abgabe bleibt aber möglich.
ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
Bis 2013 soll jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. Der Vereinfachung dient auch 2012 die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. (afp)