Düsseldorf. . Rot-Grün will in NRW ein neues Tariftreue-Gesetz verabschieden. Um öffentliche Aufträge zu bekommen, müssen Firmen Löhne zahlen, die sich am Tarif des Öffentlichen Dienstes orientieren. Die Umsetzung scheint schwierig.

Nordrhein-Westfalens Städte sollen nach dem Willen der Landesregierung öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben dürfen, die hohe Mindestlöhne zahlen und ökologisch-soziale Kriterien wie fair gehandelte Produkte oder Frauenförderung einhalten. Das sieht der Entwurf eines Tariftreue-Gesetzes vor, der kommende Woche im rot-grünen Kabinett beschlossen werden soll. Der Vorstoß ist umstritten.

Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft warnt davor, Kleinstbetriebe durch einen „weiter anwachsenden Verwaltungsberg“ faktisch von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. Die kommunalen Spitzenvertreter mahnen einen „vertretbaren Aufwand“ an und werben für eine „Landesstelle zur Einhaltung der Tariftreue“, die den Rathäusern Kontrollaufgaben abnehmen könnte. In den Fachabteilungen der Landesministerien wird eindringlich vor einer Kollision mit den EU-Vergaberichtlinien gewarnt: „Was nützt das schönste Tariftreue-Gesetz, wenn man vor dem nächsten Gerichten damit Schiffbruch erleidet“, spotten Beamte.

Letztes Tariftreue-Gesetz 2006 abgeschafft

Dem Wirtschaftsministerium fällt es offenbar schwer, den Wunschkatalog der rot-grünen Koalition in ein Gesetz zu gießen. Die eigentlich bereits für vergangene Woche vorgesehene Kabinettsberatung musste kurzfristig verschoben werden. Das letzte Tariftreue-Gesetz in NRW war erst 2006 im Zuge der Entbürokratisierung von der Regierung Rüttgers abgeschafft worden.

Rot-Grün will nun einen vergabespezifischen Mindestlohn, der sich an den Tarifen im öffentlichen Dienst orientiert. Ökologisch-soziale Kriterien sollen zudem Gesetzesrang bekommen. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger“, erklärt Grünen-Wirtschaftsexpertin Daniela Schneckenburger. Strittig ist die Höhe des Auftragsvolumens, ab dem die Vorgaben gelten. Linkspartei und DGB wollen einen Schwellenwert von 500 Euro, Rot-Grün schwebt eine Bestellsumme von 15.000 Euro vor. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet sein.