Essen/Brüssel. . Niederlage für die deutschen Verbraucher: Sie erfahren nicht, ob sie Klonfleisch oder Klonmilch auf den Tisch bekommen.

Freier Handel steht in der Europäischen Union über dem Verbraucherschutz. In der Nacht zu Dienstag scheiterte ein für die Verbraucher wichtiges Vermittlungsverfahren zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat, das vor allem eine Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch bringen sollte.

Warum Klonfleisch?

Denkbar ist, dass Bauern ihre besten Zuchtbullen klonen lassen – damit nicht nur das Tier selbst, sondern auch dessen Kopien Nachkommen zeugen. Damit ließen sich die Kosten für die Massenproduktion von Tieren senken. Auch Kühe, die besonders viel Milch geben, könnten geklont werden, um die Milchproduktion billiger zu machen.

Warum kein Verbot?

Der EU-Ministerrat war ge­gen eine Kennzeichnungspflicht. „In der Praxis würde das ja die Erstellung eines Familienstammbaums für jede Scheibe Salami bedeuten“, ar­gumentierte Ungarn als derzeitiger Rats-Vorsitzender. Au­ßerdem sei die Vereinbarkeit mit den Spielregeln des Welthandels fraglich. Allenfalls könne man eine sogenannte Machbarkeitsprüfung einleiten. Dieser Vorschlag ging dem EU-Parlament allerdings nicht weit genug.

Worauf konnte sich Brüssel einigen?

Am Ende der Verhandlungen stand ein Kompromissvorschlag des Ministerrates, lediglich frisches Rindfleisch kennzeichnen zu lassen. Alles andere soll in den nächsten zwei Jahren weiter verhandelt werden. Produkte vom Schwein oder Geflügel und auch Milch sollen nach Ansicht von Kritikern vom Kunden un­bemerkt in den Handel gelangen.

Ist Klonfleisch erlaubt?

Der Verkauf des Fleisches ge­klonter Tiere ist in Europa nicht geregelt. Tierschützer etwa verweisen aber auf die EU-Richtlinie, die künstliche Zuchtmethoden verbietet, wenn diese den Tieren Leiden und Schmerzen zufügen. Weil das beim Klonen geschehe, argumentieren sie, müsse jede Art von Klonfleisch verboten sein. Für das Fleisch von den Nachkommen der Klontiere gibt es keine Regelung – und dabei bleibt es nach Scheitern der Verhandlungen nun auch.
Wie erkenne ich Klonfleisch?

Klonfleisch muss nicht ge­kennzeichnet werden. Wer si­cher gehen will, sollte auf Biofleisch ausweichen. Denn die Vorschriften für Biolebensmittel sehen ein Verbot von Gentechnik vor.

Wie riskant ist der Verzehr?

Da gehen die Meinungen weit auseinander. Sie reichen von unbedenklich bis riskant. Trotz einer sechsjährigen Studie in den USA, die dort 2008 zur Freigabe geführt hat, sind hierzulande längst nicht alle Zweifel ausgeräumt. Ein Restrisiko bleibt also.

Worum ging es bei den Brüsseler Verhandlungen noch?

Um Nanopartikel in Le­bensmitteln: Ein Feld, dessen Auswirkungen auf den Menschen gerade erforscht wird. „Nicht einmal Importe von Le­bensmitteln aus dem Urwald, deren Wirkungen niemand kennt, sind nun geregelt“, klagt der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik im EU-Parlament.