Essen. Experten raten zur genauen Prüfung von Restschuldversicherungen. Diese könnten teuer sein. In einem Fall kostete sie sogar mehr als die Kreditsumme.

Wer einen Ratenkredit beantragt, bekommt oft von der Bank eine Restschuldversicherung angeboten. Diese soll die Rückzahlung des Darlehens übernehmen, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Auch im Todesfall greift sie. Doch es gibt einige Fußangeln: Experten weisen darauf hin, dass die Restschuldversicherung teuer sein kann und man auf einige Klauseln achten muss.

So sollten Verbraucher sich genau vor Augen halten, wann eine Restschuldversicherung einspringt, sagt Hajo Köster, Versicherungsexperte und Justiziar beim Bund der Versicherten. „Beispielsweise kann die Wartezeit bei Arbeitslosigkeit mehrere Monate oder sogar ein Jahr betragen, ehe die Versicherung einspringt.“ Heißt: Dann müssen Kreditnehmer die Raten in dieser Zeit vom Arbeitslosengeld zu­rückzahlen.

Begrenzte Zahlungen

„Zudem zahlt die Versicherung nicht für immer und ewig“, erläutert Köster weiter. So sei der Zahlungszeitraum häufig begrenzt, etwa auf zwölf oder 24 Monate. Daneben müssten Verbraucher da­rauf achten, welche Fälle die Restschuldversicherung ausschließt – zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit wegen ei­ner psychischen Erkrankung (siehe Infokasten).

Überhaupt sollten Verbraucher sich vor dem Abschluss eines Ratenkredits überlegen, inwieweit sie wirklich eine Restschuldversicherung benötigen, sagt Christina Buchmüller, Bankexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Denn: „Man muss sich fragen, ob das Risiko nicht bereits mit anderen Versicherungen abgegolten ist.“

Als Beispiele nennt die Verbraucherschützerin eine Unf­allversicherung, eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall würde Geld aus diesen Versicherungen fließen, das man zur Rückzahlung des Kredits verwenden könnte. Buchmüller: „Wenn man aber keine Absicherung hat, kann man überlegen, ob eine Restschuldversicherung Sinn macht.“

Bank verkauft Versicherung selber

Allerdings kann diese Versicherung den Kredit erheblich verteuern. Hajo Köster vom Bund der Versicherten kennt Fälle, bei denen sich die Mo­natsrate durch die Restschuldversicherung verdoppelt hat – besonders, wenn die Versicherungskosten auf den Kredit draufgeschlagen und in den effektiven Jahreszins eingerechnet würden. Dazu hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Untersuchung durchgeführt: In der Spitze hätten die Einmalkosten für die Restschuldversicherung in einem Fall 9105 Euro betragen – bei einer Nettokreditsumme von 9000 Euro.

Das Problem dabei sei, dass die Bank selbst die Restschuldversicherung zum Kredit verkaufe, kritisiert Verbraucherschützerin Buchmüller. „Die Bank erwartet nicht, dass das Risiko des Kreditausfalls sinkt, sondern will Provisionen und Bearbeitungsgebühren kassieren.“

Keine Voraussetzung für einen Kredit

Daher versuchten Bankmitarbeiter den Verbrauchern oft zu suggerieren, dass eine Restschuldversicherung Voraussetzung für den Kredit sei – auch wenn dies nicht der Fall ist. Und: „Selbst wenn man nachfragt, wie hoch die mo­natliche Rückzahlungsrate ohne die zusätzliche Versicherung ist, bekommt man häufig das gleiche Angebot.“ Davon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. „Verbraucher sollten sich nicht zum Abschluss drängen lassen, sondern andere Angebote vergleichen“, rät Buchmüller.

Wer sich für eine Restschuldversicherung entscheidet, sollte vor dem Abschluss einen Experten aufsuchen, um den Vertrag auf die genauen Inhalte zu überprüfen. Das können beispielsweise Fachleute von den Verbraucherzentralen sein. Zudem sollte man darauf bestehen, die mo­natliche Kreditrate sowohl mit als auch ohne die Kosten für die Restschuldversicherung ausrechnen zu lassen.