Düsseldorf. Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht fünf der größten deutschen Zementfirmen zu insgesamt 330 Millionen Euro Geldbuße verurteilt. Die Firmen hatten sich 1990 zu einem Kartell zusammengeschlossen und die Preise hochgetrieben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat gegen fünf deutsche Zementhersteller Geldbußen von insgesamt knapp 330 Millionen Euro verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Hersteller bereits 1990 beschlossen hätten, durch verbotene Wettbewerbsabsprachen einen befürchteten Preisverfall zu vermeiden.

Ursprünglich waren 661 Millionen Euro Buße angesetzt

Allerdings setzte das Gericht die Geldbuße deutlich herab. Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt Anfang 2003 eine "Rekordbuße" in Höhe von 661 Millionen Euro gefordert. Nach Erkenntnissen der Behörde hatten die Firmen im März 1990 im Präsidium des Bundesverbands der Deutschen Zementindustrie beschlossen, in Deutschland "auf wirksamen Wettbewerb zu verzichten".

Im Jahr 2002 sei diese Absprache nach Beschwerden geschädigter Unternehmen von der Kartellbehörde aufgedeckt worden, erklärte Ulrich Thole, Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage von DerWesten. Der dadurch entstandene Schaden wird auf 350 Millionen Euro geschätzt. Zu den Schadenersatz-Forderungen meist mittelständischer Firmen muss jetzt das Landgericht Düsseldorf entscheiden. Deren Forderungen stützen sich auf mehr als 300.000 Rechnungen. Die betroffenen Unternehmen haben ihre Forderung an das belgische Unternehmen Cartel Damage Claims (CDC) abgetreten.

Konkurrenzfirmen aufgekauft und dicht gemacht

Der Oberlandesgericht Düsseldorf sah die Vorwürfe gegen die Unternehmen Dyckerhoff, HeidelbergCement, Holcim, Lafarge und die Schwenk-Gruppe nach 36 Verhandlungstagen als erwiesen an. Die Firmen sollen auf dem deutschen Markt für Grau-Zement mit jeweils unterschiedlichen Beteiligungen Absatzquoten und Marktanteile untereinander vereinbart haben. Sie sollen außerdem die Zementpreise in Nord-, West-, Ost- und Süd-Deutschland künstlich in die Höhe getriebenhaben, indem sie unter anderem gemeinsam Zement-Importeure und konkurrierende kleinere Zementwerke aufgekauft und dann geschlossen haben. Dadurch sei der Wettbewerb auf dem deutschen Zementmarkt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen - zulasten der Verbraucher, heißt es in der Gerichtsmitteilung.

Geldbuße wegen Datenlücken gesenkt

Zwar habe die Beweisaufnahme die vom Bundeskartellamt erhobenen Kartellvorwürfe ganz überwiegend bestätigt, betonten die Richter in ihrem bereits am Freitag gefällten Urteil. Doch habe der Senat bei der Schätzung des durch die Absprachen erzielten Mehrerlöses wegen verbliebener Datenlücken Sicherheitsabschläge vorgenommen, wie sie der Bundesgerichtshof vorschreibe.

Von den fünf verurteilten Unternehmen hat nach Gerichtsangaben bisher nur HeidelbergCement Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Der Fall geht damit jetzt zum Bundesgerichtshof. Das OLG hatte HeidelbergCement zu 169,9 Millionen Euro Geldbuße. Die Schwenk-Gruppe wurde zu 70, Dyckerhoff zu 50, Lafarge zu 24 und Holcim zu 14,6 Millionen Euro Buße verurteilt. Die ursprünglich ebenfalls angeklagte und in Ratingen sitzenden Cemex AG (vormals Readymix) war wegen einer außergerichtlichen Einigung laut OLG aus dem Verfahren genommen worden.