Düsseldorf. .
Die Landesbank steuert auf eine ungewisse Zukunft zu. Sparkassen und Steuerzahlern drohen neue Belastungen. Denn es gibt erhebliche Altlasten.
Die Altlasten der WestLB haben die Politik alarmiert. 1,3 Milliarden Euro ließ NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bereits zurücklegen – als Vorsorge im Haushalt für mögliche Verluste der Bad Bank der krisengeschüttelten Landesbank. Doch nicht nur die Schrottpapiere der Vergangenheit, sondern auch die Pläne für die Zukunft der WestLB könnten für den Steuerzahler und die Eigentümer des Instituts teuer werden. Denn die EU-Kommission in Brüssel verlangt tiefe Einschnitte bei der Landesbank. Pläne für einen drastischen Arbeitsplatzabbau kursieren. Und derlei Stellenstreichungen würden zunächst einmal Geld kosten.
Die WestLB, die rund 5000 Mitarbeiter beschäftigt, geriet zuletzt immer stärker unter Druck. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia wirft dem Düsseldorfer Institut vor, unzulässige Staatshilfen erhalten zu haben. Nach dem Willen des Kommissars soll die WestLB nun radikal schrumpfen, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Bankensektor zu vermeiden. Bis zum 15. Februar muss die WestLB der EU einen neuen „Restrukturierungsplan“ vorlegen.
Stichtag 15. Februar
Trotz eines Verhandlungsmarathons in dieser Woche zeichnet sich allerdings keine rasche Lösung für die seit Jahren angeschlagene Landesbank ab. Im Umfeld der WestLB wird damit gerechnet, dass erst kurz vor dem 15. Februar klar ist, wie es weitergeht.
Es gibt noch einen zweiten Stichtag: Bis zum 31. August hat der WestLB-Verkaufsbeauftragte Friedrich Merz Zeit, einen neuen Eigentümer für die Landesbank zu finden. Angeblich soll eine chinesische Bank Interesse signalisiert haben, die WestLB auch als Ganzes übernehmen zu wollen. Dem Vernehmen nach haben außerdem die Finanzinvestoren Apollo und Blackstone ihre Fühler nach der Landesbank ausgestreckt. Ohne Einigung mit der EU dürfte indes kaum ein Investor eine WestLB-Übernahme wagen.
Ein Käufer müsste vermutlich außerdem Verpflichtungen aus der Landesbanken-Ära übernehmen. So sollen bei der WestLB noch rund 600 Mitarbeiter über Verträge mit beamtenähnlichen Versorgungszusagen verfügen. Die Zukunft dieser Beschäftigten dürfte auch Gegenstand der Verhandlungen mit potenziellen Investoren sein.
Personelle Altlasten, Stellenabbau und neue Garantien zur Absicherung eines WestLB-Verkaufs – derzeit sind viele Szenarien im Gespräch, die den Steuerzahler und die Eigentümer des Instituts belasten könnten. Das Land Nordrhein-Westfalen hält direkt 17,8 Prozent an der WestLB. Weitere 30,9 Prozent gehören der landeseigenen NRW-Bank. Eine knappe Mehrheit an der WestLB halten die Sparkassen im Rheinland und in Westfalen-Lippe. Der Bund hat die WestLB mit einer sogenannten „stillen Einlage“ in Höhe von drei Milliarden Euro gestützt.
Wird die WestLB chinesisch?
Wenn es um die Zukunft der Landesbank geht, machen also Szenarien die Runde, die vor einigen Jahren noch undenkbar schienen. Wird die WestLB chinesisch? Droht ihr die Zerschlagung, obwohl ein solcher Schritt ausdrücklich gegen die Vorgaben des rot-grünen Koalitionsvertrages in NRW verstoßen würde? Als möglich gilt mittlerweile auch, dass der Name WestLB von der Bildfläche verschwinden wird. Die EU-Kommission jedenfalls würde wohl nicht ungern das Totenglöckchen für die WestLB läuten.
Es gilt derzeit als unwahrscheinlich, dass die WestLB noch einen Partner für eine große Landesbanken-Fusion findet. Selbst im Lager der Arbeitnehmer herrscht angesichts der brenzligen Lage die Einsicht, dass die WestLB kaum wählerisch sein kann bei der Entscheidung für einen neuen Eigentümer.
Das einstige Kronjuwel des Landes NRW glänzt nicht mehr. In den 80er- und 90er-Jahren war die WestLB noch das Machtzentrum der nordrhein-westfälischen Industriepolitik – und ihr damaliger Bankchef Friedel Neuber galt als einer der einflussreichsten Strippenzieher der Republik. Vom alten Machtanspruch der Landesbank ist nicht mehr viel übrig geblieben. Mittlerweile ist die WestLB selbst zum Spielball der Politik geworden. Im Mittelpunkt aller Akteure steht die Schadensbegrenzung.