Datteln.

Eine nachträgliche Genehmigung des umstrittenen Eon-Kraftwerks in Datteln wäre Rechtsbeugung. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten, dass die Deutsche Umwelthilfe in Auftrag gegeben hat.

Das Eon-Kohlekraftwerk in Datteln ist durch eine neues behördliches Genehmigungsverfahren nicht zu retten. Dies ist das Ergebnis eines am Mittwoch in Düsseldorf vorgestellten Rechtsgutachtens des Dresdner Universitätsprofessors Martin Schulte im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Der Verwaltungsrechtler kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verworfene Standort des Kraftwerkrohbaus und die geplante Befeuerung des Kraftwerks mit Importkohle gegen eindeutige Ziele der Raumordnung verstoßen. Eine rechtlich tragfähige Abweichung von diesen Zielen in einem Zielabweichungsverfahren, dessen Zulässigkeit derzeit beim Regionalverband Ruhr (RVR) geprüft wird, komme nicht in Betracht.

Stadt Datteln will das Projekt retten

„Das Gutachten bestätigt unsere Überzeugung, dass der Versuch einer nachträglichen Legalisierung des umstrittenen Kohlekraftwerks wiederum rechtswidrig wäre: Einer Rechtsbeugung würde eine zweite auf dem Fuße folgen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Das OVG in Münster hatte im September 2009 den Bebauungsplan des Eon-Projekts für unwirksam erklärt. Als Grund für die Entscheidung führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.

Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Sollte es beim Baustopp bleiben, müsste Eon das Projekt komplett zurückbauen. Die Stadt Datteln will das Vorhaben mit einem Bebauungsplan doch noch retten. Notwendig wären aber ein neuer RVR-Regionalplan sowie eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. (dapd)