Düsseldorf. .

Die Verbraucherzentrale NRW hat Kunden von Teldafax zur Vorsicht geraten. Bei der Umstellung der Zahlungsart könnten die Kunden in einen ungünstigeren Tarif bei dem Stromanbieter rutschen.

Die Verbraucherzentrale NRW rät Teldafax-Kunden bei der Umstellung der Zahlungsart zur Vorsicht. Der Stromanbieter, um den es Spekulationen wegen einer möglichen Insolvenzverschleppung gibt, beendet das Lastschrifteinzugsverfahren: Kunden sollen die fälligen Be­träge nun selbst überweisen. Teldafax stellt Vierteljahreszahler bei gleichen Preisen auf monatliche Zahlung um. An­ders bei Ganzjahreszahlern. Überweisen sie den Jahresbetrag monatlich, ist die Einstufung in einen ungünstigeren Tarif die Folge. Wem das nicht passt, der kann den Vertrag nach Auffassung der Verbraucherschützer kündigen.

Der Lastschrifteinzug und die Überweisung unterscheiden sich erheblich: Haben Kun­den gegenüber Teldafax Anspruch auf Rückzahlung, können sie per Lastschrift eingezogene Beträge bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss von ihrer Bank kostenlos zurückbuchen lassen. An­ders bei der Überweisung: Zahlt Teldafax nicht freiwillig zurück, muss der Kunde den Rechtsweg gehen.