Berlin. Der Fall sorgte für Aufsehen: 69 Rinder aus Deutschland starben an der türkisch-bulgarischen Grenze. Der Landwirtschaftsminister reagiert.

Es war ein Fall, der Schlagzeilen machte und Betroffenheit auslöste: Im Oktober 2024 verendeten 69 trächtige Rinder aus Deutschland an der Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei, nachdem der Tiertransporter wochenlang festgesetzt worden war. Die Tiere stammten aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Weil in Brandenburg damals allerdings die Blauzungenkrankheit ausgebrochen war, eine Tierseuche, die Rinder befallen kann, wurde der Transporter aus dem Elbe-Elster-Kreis gestoppt. Für die Tiere war es eine Qual, da sie nahezu durchgängig in den beiden Lkw gehalten wurden, ehe sie verendeten oder notgeschlachtet wurden.

Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Transportverbot aufgehoben

weitere Videos

    Tierschutz: Özdemir fordert Stopp von gewissen Tiertransporten

    Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will nun dafür sorgen, dass sich ein solcher Fall nicht noch einmal wiederholt: „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie Tiere auf teils tagelangen Transporten aus der EU heraus leiden oder qualvoll sterben“, sagte der Grünen-Politiker dieser Redaktion.

    Daher werde er sich nun für einen Stopp von Tiertransporten, die EU-Tierschutzstandards nicht erfüllen, an Drittstaaten aussprechen. „Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist“, konkretisierte Özdemir. Dafür habe der Landwirtschaftsminister ein Eckpunktepapier an die EU-Kommission versandt.

    192936_1325_192936_cover.jpg

    #4 Cem Özdemir über die Bedrohung durch Erdogans Anhänger

    Meine schwerste Entscheidung

    Tierschutz: Özdemir will nur noch Transporte zulassen, wenn Abkommen zum Tierschutz getroffen sind

    Das dreiseitige Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Darin fordert Özdemir eine EU-weite Regelung. Bis diese in Kraft treten könne, solle eine nationale Regel gelten, die Drittstaaten verpflichte, sich an bestimmte Tierschutzstandards zu halten. Der Tierschutz solle demnach sowohl bei der Einfuhr von Tieren, bei Aufenthalten an Versorgungsstationen und bei der Haltung berücksichtigt werden. Tierschutzwidrige Praktiken nach der Ankunft in einem Land außerhalb der EU, etwa im Rahmen der Ruhigstellung zur Schlachtung oder der Tötung selbst, sollen demnach verboten werden. Auch bei Nottötungen müsse der Tierschutz gewährt sein.

    Auch interessant

    Sollten Verstöße geahndet werden, könne es zum Pausieren der Ausfuhren kommen, bis die Mängel behoben worden seien, heißt es in dem Eckpunktepapier. Untersagt werden soll zudem, dass Tiere aus Deutschland von einem Drittland an ein weiteres Drittland weitergegeben werden, mit dem keine Vereinbarung zum Tierschutz getroffen wurde.