Berlin. Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer werden neu angesetzt und internationalisiert. Doch es gibt noch weitere Änderungen für dieses Jahr.

Die Veränderungen im neuen Jahr für Kleinunternehmer versprechen weiterhin Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand, bringen aber auch einige Herausforderungen mit sich. Was sich genau hinter der Kleinunternehmerregelung verbirgt und was sich 2025 ändert, schauen wir uns im Folgenden an.

Was verbirgt sich hinter der Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Vereinfachung im deutschen Umsatzsteuerrecht, die speziell auf Unternehmen mit geringen Umsätzen abzielt. Sie bietet die Möglichkeit, auf den Umsatzsteuerausweis in Rechnungen zu verzichten. Dadurch muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt und unterjährig keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden.

Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass es gegenüber Endkunden einen Wettbewerbsvorteil gibt, weil die Preise (mangels Umsatzsteuer) niedriger sein können. Ein Nachteil liegt darin, dass bei größeren Investitionen kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

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Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Die wohl wichtigste Neuerung 2025 betrifft die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Der Umsatz im Vorjahr darf maximal 25.000 Euro betragen (bisher 22.000 Euro).
  • Im laufenden Jahr darfst du einen Umsatz von bis zu 100.000 Euro erzielen (bisher 50.000 Euro).
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Diese Anhebung der Grenzen gibt Kleinunternehmern deutlich mehr Wachstumsraum, bevor sie in die reguläre Umsatzbesteuerung wechseln müssen. Die neue 100.000-Euro-Grenze gilt allerdings als „harte Grenze“ – wird diese überschritten, muss in der nächsten Rechnung sofort Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Schauen wir uns dies anhand eines Beispiels an:

Ein Unternehmer hat 2024 einen Umsatz von 23.000 Euro erzielt. Für 2025 plant dieser Unternehmer mit einem Umsatz von etwa 80.000 Euro. Die Grenze von 100.000 Euro wird also nicht überschritten und die Kleinunternehmerregelung gilt weiterhin. Aber Achtung: Sollte das Geschäft unerwartet besser laufen und am 10. September 2025 bereits eine Umsatzgrenze von 100.000,01 Euro erreicht werden, kommt ab diesem Moment die Regelbesteuerung zur Geltung und in Rechnungen muss die Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.

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Weitere Änderungen ab 2025

  • Internationalisierung: Die Kleinunternehmerregelung wird auf das EU-Ausland ausgeweitet. Das bedeutet, du kannst unter bestimmten Voraussetzungen auch im EU-Ausland erzielte Umsätze steuerfrei vereinnahmen. Dafür musst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine spezielle ID beantragen.
  • Wegfall der Umsatzsteuerjahreserklärung: Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr einreichen.
  • E-Rechnungen: Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, der Empfang und die ordnungsgemäße Archivierung sind allerdings trotzdem sicherzustellen.
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