Berlin. Wer schon in jungen Jahren Rentenpunkte sammelt, hat im Alter oft Vorteile: Studenten und Schüler sollten eine simple Rechnung kennen.

Ob für den Lebensunterhalt oder für ein zusätzliches Taschengeld: Viele Studierende und Schüler verdienen sich neben ihrem Studium oder der Schule Geld dazu. Oft passiert dies in der Ferienzeit, manchmal aber auch im Alltag. Was bei den Jobs zu beachten ist und wie sich dies für die Altersvorsorge auszahlt, dazu beantworten Top-Expertinnen die wichtigsten Fragen.

Wieviel Geld dürfen Schüler und Studenten dazuverdienen?

Ob Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständiger, Studenten oder Schüler: Jeder Bürger darf einen oder mehrere Minijobs ausüben. Je nach Verdienst unterscheiden sich die Besteuerung und möglichen Sozialabgaben. Der Verdienst bei einem Minijob darf im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro betragen. Und: Je nach Alter müssten die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden, sagt Sandra Antoni von der Minijobzentrale.

Der Arbeitgeber zahlt für Minijobs pauschale Beiträge zur Sozialversicherung. Von dem eigenen Beitragsanteil in Höhe von 3,6 Prozent kann sich jeder befreien lassen, der in einen Minijob von maximal 538 Euro beschäftigt ist. „Wer weniger als 175 Euro verdient, für den berechnet sich der eigene Beitragsanteil anders und liegt in der Summe höher“, erläutert Katja Braubach, Expertin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Was gilt für Ferienjobs?

Für Ferienjobs gelten etwas andere Regeln. Sie sind auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs befristet und sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbeschränkung. Wird ein Job während eines Urlaubssemesters ausgeübt, gilt dies als berufsmäßig. Damit gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Arbeitnehmenden.

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Wer mehr als 70 Tage im Jahr einem Minijob nachgeht, muss Sozialabgaben zahlen. © Getty Images | nd3000

Was passiert, wenn man mehr als 70 Tage arbeitet?

Haben Studierende mehrere Ferienjobs und arbeiten länger als drei Monate oder mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr, werden diese sozialversicherungspflichtig. Die Sozialabgaben sind dann auf den ganzen Verdienst zu zahlen. Bei einer dauerhaften Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze von 538 Euro besteht zudem die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen grundsätzlich Beiträge gezahlt werden, wenn die Beschäftigung mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.

Können Schüler oder Studierende mit Nebenjobs Rentenpunkte sammeln?

Mit einem Minijob können Studenten und Schüler bereits Entgeltpunkte für ihre spätere Rente sammeln, sagt die Rentenexpertin Braubach. Wer sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt, bezahlt einen Beitragsanteil von 3,6 Prozent. Damit bauen junge Menschen schon während des Studiums nicht nur rentensteigernde Ansprüche auf. Zusätzlich genießen sie die volle Absicherung in der Rentenversicherung.

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    Sie erwerben beispielsweise Ansprüche auf eine medizinische und berufliche Rehabilitation, erläutert die Expertin. Sollten sie beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, voll zu arbeiten, sind sie auch über eine Erwerbsminderungsrente abgesichert.

    Auch zählen diese Beiträge für die Mindestversicherungszeiten für die spätere Altersrente in vollem Umfang mit. Wer vor dem regulären Alter von 67 Jahren bereits in seine Altersrente gehen möchte, benötigt mindestens 35 Versicherungsjahre, für eine abschlagsfreie Rente werden 45 Arbeitsjahre benötigt. Hier zählt der versicherte Minijob bereits mit.

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    Für Schüler oder Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, zahlt nur der Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein. Auch dieser Beitrag wird bereits für die spätere Altersrente angerechnet, aber in einem geringeren Umfang. Sie erwerben dann aber keine Absicherung für eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung.

    Lohnen sich Rentenbeiträge in Nebenjobs für die Altersversorgung?

    Es ist nie zu früh, an die eigene Altersversorgung zu denken, sagt Rentenexpertin Braubach. Auch wenn durch einen Minijob nur geringe Beiträge gezahlt werden, können diese für den späteren Beginn einer Rente ausschlaggebend sein.

    Werden Studienzeiten auf die Rente angerechnet werden?

    In der Rentenversicherung werden auch beitragsfreie Zeiten angerechnet – wie Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Diese können für maximal acht Jahre berücksichtigt werden. Beitragsfreie Zeiten sind insbesondere wichtig für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen und auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie erhöhen aber grundsätzlich nicht die Altersrente.

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    Ein versicherter Minijob wird dagegen nicht nur für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, sondern auch für die
    Mindestversicherungszeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte berücksichtigt. Er erhöht auch die eigene Altersrente.

    Wie hoch ist die Rente wenn man 20.000 Euro im Jahr dazuverdient?

    2024 liegt der vorläufige sozialversicherte Durchschnittsverdienst bei 45.358 Euro. Wird dieser Verdienst erreicht, erhalten Versicherte einen sogenannten Entgeltpunkt. Wer mehr oder weniger verdient, erhält entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Seit dem 1. Juli 2024 entspricht ein Entgeltpunkt einer monatlichen Rente von 39,32 Euro. Bei einem Verdienst von 20.000 Euro im Jahr 2024 wird somit eine monatliche Rente in Höhe von rund 17 Euro erworben. Je mehr man verdient, desto höher sind die eingezahlten Beiträge – und desto höher wird später auch die Rente sein.

    Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi: