Essen. Gartenarbeit bis Supermarkt: Ferienjobs in NRW gibt es einige. Wo Minderjährige Jobs finden, was sie verdienen und was für sie verboten ist.

Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Tür. Für viele Schülerinnen und Schüler ist das nicht nur die Zeit, in den Urlaub zu fahren, sondern auch das Taschengeld aufzubessern, in einen Beruf zu schnuppern oder etwas Neues kennenzulernen. Die wohl klassischsten Beispiele für Ferienjobs sind das Austragen von Zeitungen, Babysitten oder Nachhilfe geben. Vor allem Minderjährige müssen jedoch einiges beachten. Wie finden sie den richtigen Ferienjob? Ab wann dürfen sie überhaupt arbeiten? Wie hoch ist ihr Lohn? Unsere Redaktion hat fünf Tipps, worauf Kinder und Jugendliche bei der Suche nach Ferienjobs achten sollten.  

Tipp 1: Die wichtigsten Branchen in NRW für Ferienjobber – Welche Ferienjobs sind am beliebtesten?

Aktuell werden auf Indeed, eine der größten Jobbörsen im Internet, rund 20.000 Ferienjobs in Deutschland ausgeschrieben – vor allem für leichtere Hilfstätigkeiten. Auf Indeed werde fast jeder dritte Ferienjob im Einzelhandel ausgeschrieben (29,99 Prozent), danach folgen Lagerjobs (8,58 Prozent) und Jobs in der Gastronomie (3,95 Prozent), wie eine aktuelle Auswertung für unsere Redaktion ergab. Klassische Ferienjobs sind außerdem Zeitung austragen, Gartenarbeit, Nachhilfe geben, Kinderbetreuung und diverse Dienstleistungen etwa im Supermarkt.

„„Trotz der konjunkturellen Schwächephase der deutschen Wirtschaft suchen viele Unternehmen während der Ferien nach Unterstützung.““

Annina Hering, Arbeitsmarktexpertin und Ökonomin von Indeed

Schülerinnen und Schüler sind bei vielen Unternehmen über die Sommermonate gefragt, vor allem um kurzfristige Personalengpässe während der Urlaubszeit abzufedern, sagt Annina Hering, Arbeitsmarktexpertin und Ökonomin von Indeed. Außerdem haben Firmen wie Eisdielen einen saisonal erhöhten Personalbedarf. Die Ökonomin hält daher fest: „Trotz der konjunkturellen Schwächephase der deutschen Wirtschaft suchen viele Unternehmen während der Ferien nach Unterstützung.“

Für die Schülerinnen und Schüler gebe es neben dem zusätzlichen Taschengeld auch weitere Vorteile durch einen Minijob im Sommer: „Ferienjobs können für junge Menschen eine große Chance sein, sich beruflich zu orientieren, Verantwortung zu übernehmen und wertvolle Erfahrungen in Teamarbeit und Zeitmanagement zu sammeln“, sagt Annina Hering von Indeed. So können sie auch Betriebe kennenlernen, die potenziell für eine Ausbildung infrage kommen könnten. 

Tipp 2: Jobbörse oder Mundpropaganda – Wo können Jugendliche eine geeignete Stelle für einen Ferienjob finden?

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter von Jobbörsen für eine kostenlose Suche nach einem passenden Ferienjob. Darunter die Agentur für Arbeit, schuelerjobs.de, die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale, Stepstone oder Indeed.

Da nicht alle Ferienjobs ausgeschrieben werden, kann auch im Bekanntenkreis oder auch beim Arbeitgeber der Eltern nachgefragt werden. Direkt auf den Webseiten der Unternehmen oder über Aushänge in Supermärkten, Gastronomie oder Bäckereien wird ebenfalls auf offene Stellen verwiesen. Häufig lohnt es sich, telefonisch oder persönlich auch bei Unternehmen anzufragen, die aktuell keine Ferienstellen ausschreiben.

Tipp 3: Bezahlung – Was verdienen Ferienjobber?

Minderjährige ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro. Das heißt: Der Arbeitgeber kann ihnen weniger bezahlen, denn das Recht auf einen bestimmten Stundenlohn gibt es als Schülerin oder Schüler nicht. Nach Andreas Jansen, Vorsitzender der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Jugend NRW, muss sich das ändern: „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.“

„„Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden.““

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Anders sehe es bei Unternehmen im Tarif aus: „Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden.“ Zur weiteren Orientierung hat schuelerjobs.de in diesem Jahr aus rund 3000 Job-Inseraten ihrer Datenbank Durchschnittslöhne ermittelt. Bei 14-Jährigen lag dieser bei 5 bis 7 Euro, bei 16-Jährigen bei 9 bis 12 Euro. Bei diesen Angaben handelt es sich jedoch nur um Hochrechnungen, die keine Aussagen über das tatsächliche Gehalt treffen können.

Tipp 4: Gesetzlicher Rahmen für Ferienjobs – Wie viel darf ein Jugendlicher arbeiten?

Per Jugendarbeitsschutzgesetz ist streng geregelt, unter welchen Bedingungen unter 18-Jährige arbeiten dürfen. Die Stundenanzahl, Pausenlänge und auch die Tätigkeiten sind dabei nach Altersgruppen gestaffelt. Grundlegend gilt: „Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Andreas Jansen. Demnach seien beispielsweise Fließband- und Akkordarbeiten unzulässig. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen der Tätigkeit immer zustimmen.

Die genehmigten Arbeitszeiten sind laut Gesetz abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen: 13- und 14-Jährige dürfen nur bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Ausgenommen davon seien Jobs in der Landwirtschaft, hier seien drei Stunden möglich. Zwischen 15 und 17 können Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, höchstens vier Wochen im Jahr jobben. Am Tag dürfen sie nicht mehr als acht Stunden zwischen 6 und 20 Uhr und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten, so die Pressestelle vom Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW. Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen sei grundsätzlich nicht erlaubt.

Ferienjobs in NRW: Viele Schülerinnen und Schüler verdienen sich während der Sommerferien ein kleines Taschengeld dazu (Symbolbild)
Ferienjobs in NRW: Viele Schülerinnen und Schüler verdienen sich während der Sommerferien ein kleines Taschengeld dazu (Symbolbild) © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald (theo)

Ausnahmen gelten wiederum für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft und Gesundheitsdienst. Hier dürfen Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden und je nach Branche auch bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr jobben, so die Pressestelle des Ministeriums. Auch Ferienjobbern stehe eine Pause zu: Wer zwischen viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, habe einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf eine Stunde Pause.

Sind Ferienjobber versichert? „Während des Ferienjobs sind die Jugendlichen über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen dabei nicht an“, so die Pressestelle des Landes NRW. Das heißt: Im Falle eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit zahle dann die Versicherung des Betriebs. 

Tipp 5: Was können Jugendliche bei Problemen auf der Arbeit tun?

Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist auch bei Ferienjobs ein Vertrag, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung geregelt wird. Bei Unstimmigkeiten während der Beschäftigung können sich beide Parteien auf diese Vereinbarung berufen. Vor dem Start in die Ferienarbeit rät Andreas Jansen daher: „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen.“

Sollte trotzdem ein Problem auftreten, das sich nicht klären lässt, können sich Jugendliche an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an das Amt für Arbeitsschutz wenden, heißt es auf der Webseite des Schulministeriums. „Verstöße von Arbeitgebern gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden“, teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. Außerdem können Gewerkschaften bei Problemen im Ferienjob helfen, vor allem bei schlechter Bezahlung oder bei Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze, teilt der DGB mit.

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