Berlin. Die Steuererklärung ist nervig – kann sich aber lohnen. Rentner können zahlreiche Kosten absetzen und so Hunderte Euro pro Jahr sparen.
- Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert, aber es gibt viele Möglichkeiten, um zu sparen
- Das betrifft auch Rentnerinnen und Rentner
- Sie können eine Vielzahl an Kosten von der Steuer absetzen
Eigentlich müssen Rentner keine Steuern – besser gesagt: Einkommensteuer – bezahlen und somit auch keine Steuererklärung abgeben. Doch mehr und mehr Ruheständler in Deutschland, mittlerweile jeder Vierte, haben neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten. Wenn man also als alleinstehender Rentner über dem jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 11.784 Euro (Stand Dezember 2024) liegt, beziehungsweise über 10.908 Euro im Jahr 2023 lag, muss man eine Steuererklärung abgeben. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Wert.
Lesen Sie auch: Arbeiten trotz Rente? Wie das ganz ohne Abzüge geht
Das Finanzamt zieht einem als Rentner einen Werbungskostenpauschbetrag von nur 102 Euro ab (bei Arbeitnehmern: 1230 Euro), deshalb sollte man weitere Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen unter anderem:
- Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
- Kosten, die durch die Beantragung der Rente entstanden sind, zum Beispiel Rechtsberatungs- oder Prozesskosten
- Kontoführungsgebühren
- Gewerkschaftsbeiträge
- Kosten für eine Beratung in Steuerfragen, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein
- Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater inklusive Fahrtkosten dorthin (30 Cent pro Kilometer)
Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:
- Auslandskonten: Konto im Ausland nicht angemeldet? Das kann teuer werden
- Sparplan: Geld vom Staat für den ETF? Experte erklärt, wie das geht
- E-Auto laden: Wallbox: So holen Sie sich über die Steuer Ihr Geld zurück
- Steuererklärung: Steuerberater, App oder Elster: Was am meisten Geld bringt
- Ehepaare: Für wen es sich lohnt, jetzt in Steuerklasse 4 zu wechseln
Außerdem können Rentner auch Sachen absetzen, die nichts mit ihrer Rente an sich zu tun haben, wie:
- Spenden: Bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis, wie die Kopie des Kontoauszugs. Darüber braucht man eine Spendenbescheinigung.
- Arzt- und Apothekerrechnungen, die selbst getragen worden sind. Hier gibt es jedoch eine zumutbare Belastung, die man selbst tragen muss, zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte.
- Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier bekommt man 20 Prozent der Kosten, maximal aber 4000 Euro pro Jahr zurück.
- Handwerkerkosten: Hier bekommt man ebenfalls 20 Prozent der Kosten, maximal aber 1200 Euro zurück. Sowohl bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei den Handwerkerkosten muss man die Rechnungen überweisen. Eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Da dem Finanzamt die inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits vorliegen, können Rentner, ohne diese einzutragen, die Steuererklärung mit dem Programm „Einfach Elster“ schnell selbst machen.
ANZEIGE
Fabian Walter: „Sei doch nicht besteuert“
Sei doch nicht besteuert: Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen | Erweiterte und vollständig aktualisierte Ausgabe | Für die Steuererklärung 2024. Edition Michael Fischer / EMF Verlag. 256 Seiten. 16,00 Euro.
Verfügbar ab dem 14. Januar 2025 bei Amazon* und Thalia*
*Der Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und über diesen Link einkaufen, erhält die Funke Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Sie als Nutzerinnen und Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Ihnen hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.