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Die Zutaten auf weihnachtlichen Süßigkeiten sind oft nicht lesbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vorstand Klaus Müller fordert die Hersteller auf, sich an die von EU erlassenen Vorschriften zu halten.

Wer wissen will, ob Dominosteine preiswertes Persipan statt Marzipan enthalten oder wie hoch der Schoko-Anteil von Lebkuchen ist, braucht zum Entziffern der auf der Verpackung aufgelisteten Zutaten oftmals eine Lupe und detektivischen Spürsinn: „zu klein, zu kontrastarm, zu eng gedruckt und zusammengeknautscht“ – so urteilt die Verbraucherzentrale über die Zutatenlisten.

„Verbraucher mit normaler Sehkraft können die Hinweise auf vielen Packungen auf Anhieb nicht finden oder lesen“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Organisation hat sich 50 süße Weihnachtsartikel genauer angesehen. „Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht verbraucherfreundlich umgesetzt“, lautet das Urteil.

50 Weihnachtsartikel getestet

Geprüft wurden verpackte Dominosteine, Spekulatius, Lebkuchen, Marzipan, Mandeln in süßem Mantel und Fruchtgummis – in Verpackungsgrößen zwischen 50 und 500 Gramm. Markenartikel von Haribo, Lambertz, Lindt, Niederegger oder Zentis konnten dem Blick der Verbraucherschützer ebenso wenig standhalten wie Handelsmarken.

Mehrere Kritikpunkte sprangen den Verbraucherschützern bei 31 Verpackungen gleich doppelt ins Auge: Bei zwei Drittel der Weihnachts-Leckereien ließ sich die kleine Schrift auf Anhieb nicht lesen, die im Extremfall weniger als 1,5 Millimeter betrug. Bei knapp der Hälfte erschwerte der geringe Farbkontrast zwischen Schrift und Hintergrund das Entziffern. Ebenfalls bei fast jedem zweiten Produkt quetschten sich die Zutaten eng unterm Verschluss oder versteckten sich unter einer Verpackungsnaht. Und auf acht Packungen neutralisierten sich die deutschen Angaben inmitten einer Vielfalt von bis zu 22 Sprachen.

Leicht verständlich

Dabei sei die Gesetzeslage eindeutig: „Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen sämtliche Zutaten auf den Verpackungen angegeben werden – und zwar an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich les- und nicht verwischbar“, so die Verbraucherschützer. Denn die Zutatenliste liefere wichtige Hinweise – für Konsumenten, die bestimmte Farb-, Geschmacks- oder Konservierungsstoffe nicht vertragen, oder die allergisch auf bestimmte Inhaltsstoffe, etwa Milch oder Nüsse, reagieren.

Verbraucherzentrale-Vorstand Müller appelliert an die Europäische Union, bei barrierefreien Zutatenverzeichnissen auf Lebensmittelverpackungen nicht locker zu lassen: „In der künftigen Lebensmittelinformationsverordnung muss festgehalten werden, dass auf verpackten Lebensmitteln die vorgeschriebene Informationen in einer Schriftgröße nicht kleiner als drei Millimeter, auf abgesetztem Hintergrund, direkt sichtbar und in weniger als fünf Sprachen aufgedruckt werden.“ An die Adresse der Hersteller gerichtet wünscht sich der Verbraucherzentralenchef: „Die Lebensmittelindustrie sollte sich unserer Kritik endlich beugen und die Produktinformationen auf den Verpackungen lese- und somit kundenfreundlicher gestalten.“

Liste im Internet

Bereits im Mai letzten Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW in einer Stichprobe von Süß- und Knabberwaren eine mangelhafte Lesbarkeit auf vielen Verpackungen festgestellt. Laut Müller ist die Situation immer noch unverändert: „Durch unleserliche Verpackungsaufdrucke wird Verbrauchern weiterhin die Information über wichtige Inhaltsstoffe verwehrt.“

Eine Auswahl von schwer entzifferbaren Zutatenlisten auf Naschwaren zu Weihnachten hat die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/lesbarkeit-weihnachten zusammengestellt.