Essen. Eine Odyssee haben die Fahrgäste des ICE von Essen nach München hinter sich gebracht. Eine defekte Klimaanlage verhinderte zunächst die Abfahrt in der Ruhrstadt, der Ersatz-Zug blieb schon bei Frankfurt mit einem Getriebekopfschaden liegen. Die Bahn spricht von einem “schwarzen Tag“.
Nerven wie Drahtseile brauchten Fahrgäste, die am Mittwoch mit dem ICE von Essen nach München fahren wollte. Dieser konnte den Essener Hauptbahnhof nämlich nicht einmal verlassen. Der Grund: Die Klimaanlage war in einigen der Waggons ausgefallen. Doch damit nicht genug der Pannen.
Am Abfahrtsort setzte die Deutsche Bahn keinen Ersatz-ICE ein. Stattdessen mussten sich die Reisenden gen Süddeutschland eine Ausweichverbindung nach Köln-Deutz suchen, wo ein Ausweich-Schnellzug mit dem Ziel München wartete. Bis Frankfurt am Main hielt dieser dann durch - dann beendete ein Triebkopfschaden die Fahrt kurz vor dem Flughafen erneut.
70 Fahrgäste befanden sich zu diesem Zeitpunkt nach Auskunft der Bahn an Bord, und die warteten auf eine schnelle Weiterreise. Ein weiterer auf einem Nebengleis einfahrender ICE ermöglichte diese. Jedoch nicht nach München, sondern über Frankfurt in Richtung Basel. Am Frankfurter Hauptbahnhof mussten die München-Reisenden erneut umsteigen, um schließlich zwischen 21 und 21.30 Uhr rund zwei Stunden später als geplant am Hauptbahnhof der bayrischen Hauptstadt anzukommen.
Der ICE darf mit defekter Klimaanlage nicht abfahren
"Das tut uns natürlich wirklich leid", sagt Dirk Pohlmann, Pressesprecher der Deutsche Bahn AG, "aber so kann es bei der Technik nun mal kommen. Es war ein schwarzer Tag", erklärt Pohlmann weiter, "an dem sich zum Unglück auch noch das Pech gesellte." Nach 2010, dem Sommer, in dem die Klimaanlagen der ICEs reihenweise ausgefallen waren, ist es der Bahn nach eigenen Angaben "weitgehend gelungen, mit zahlreichen Maßnahmen die Probleme mit den insgesamt 3300 im Fernverkehr betriebenen Klimaanlagen in den Griff zu bekommen." Sollte dann doch mal eines der Kühlaggregate ausfallen, führt der Pressesprecher aus, dürften die Züge bei sommerlichen Temperaturen schlichtweg nicht eingesetzt werden.
Die gesetzlich geregelten Fahrgastrechte entscheiden nun darüber, ob und in welcher Höhe sie mit einer Entschädigung rechnen können. "Das ist vom Einzelfall abhängig", meint Pohlmann und verspricht: "Das wird unkompliziert gelöst."