Bonn.. Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größtes Online-Hotelportal HRS wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. Den Kartellwächtern sind die Vertragsklauseln mit den Partner-Hotels ein Dorn im Auge.
Deutschlands mit Abstand größtes Online-Hotelportal HRS geht im Internet
erfolgreich mit seiner Bestpreis-Garantie auf Kundenfang. Doch die
Vertragsklauseln, mit denen sich der Marktführer in allen angebotenen Hotels die
günstigsten Konditionen sichert, sind dem Bundeskartellamt inzwischen ein Dorn
im Auge. Behördenchef Andreas Mundt sieht darin "eine Gefahr für den
Wettbewerb". Den Wettbewerbern werde dadurch die Möglichkeit genommen, dem
Marktführer durch bessere Konditionen gefährlich zu werden.
Das Kartellamt mahnte am Freitag das Online-Portal wegen Verstoßes
gegen das Wettbewerbsrecht ab. Ein Verbot der umstrittenen Vertragsklauseln
könnte folgen. Das Online-Portal wehrt sich allerdings. HRS-Geschäftsführer
Tobias Ragge betonte in einer ersten Reaktion, von der Bestpreis-Garantie
profitierten letztlich die Verbraucher. Er zeigte sich zuversichtlich, die
Bedenken des Kartellamts ausräumen zu können.
Klausel soll noch verschärft werden
Der Hintergrund des Streits: In seinen Verträgen mit den
Hotelbetreibern vereinbart HRS regelmäßig eine sogenannte
Meistbegünstigungsklausel. Sie soll dem Unternehmen für das gesamte Angebot im
Internet den besten Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils
günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen sichern.
Ab März dieses Jahres soll diese Klausel nach Angaben des
Kartellamtes sogar noch einmal verschärft werden. Auch an der Rezeption sollen
die Hotels dann keine günstigeren Angebote mehr offerieren dürfen als bei HRS.
Bei Verstößen gegen die Vereinbarung greift das Hotelportal hart durch. In der
Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die
Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten hätten, für weitere Buchungen
gesperrt, berichtete das Bundeskartellamt. Für die betroffenen Hotels ist das
ein harter Schlag, da inzwischen immer mehr Übernachtungen online gebucht
werden.
Hotelverband begrüßt Eingreifen des Kartellamts
Doch will das Bundeskartellamt diese Praxis nicht länger hinnehmen.
"Durch die Bestpreis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch
bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt
erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar",
urteilte Behördenchef Mundt.
HRS hat nun zunächst Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu
nehmen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte die Behörde die umstrittenen
Klauseln aber am Ende untersagen. In einer ersten Stellungnahme betonte das
Unternehmen, die Bestpreis-Klauseln seien handelsüblicher Marktstandard und
würden von allen Marktteilnehmern praktiziert. Die Praxis diene vorrangig den
Verbrauchern.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte das Einschreiten der
Wettbewerbshüter. Der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen warf HRS einen massiven
Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und eine eklatante
Wettbewerbsbehinderung vor.
Für einen Aufschrei bei den HRS-Partnerhotels hatte vor kurzem
außerdem die Ankündigung des Online-Portals gesorgt, zum 1. März die eigene
Provision von 13 auf 15 Prozent zu erhöhen. Das Bundeskartellamt hielt sich in
dieser Frage aber zurück. (dapd)