Brüssel. Deutschland darf Hilfen für große Stromverbraucher gewähren. Das hat nun die EU-Kommission genehmigt. Die Kompensation sei gerechtfertigt und könne kaum Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Unternehmen sollen so entlastet werden, die ab diesem Jahr sämtliche CO2-Rechte kaufen müssen.
Die EU hat deutsche Hilfen für große Stromverbraucher genehmigt, die steigende Stromkosten aufgrund des Handels mit CO2-Verschmutzungsrechten geltend machen. Die Kompensation sei gerechtfertigt und könne kaum Wettbewerbsverzerrungen verursachen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.
Ab diesem Jahr müssen Energieversorger sämtliche nötigen Rechte zum CO2-Ausstoß ihrer Kraftwerke am Markt kaufen und bekommen keine mehr gratis zugeteilt. Die energieintensive Industrie hatte befürchtet, dass dies zu steigenden Strompreisen führen werde, von denen sie wiederum besonders betroffen sei.
Um Wettbewerbsnachteile mit Branchen ohne Emissionshandel außerhalb Europas auszugleichen, hatte Deutschland eine Ausgleichsregelung beschlossen. Damit würden auch 800.000 Arbeitsplätze gesichert, hatte die Regierung argumentiert. Ende 2012 hatte die Regierung die Kompensation für 2013 auf 350 Millionen Euro geschätzt.
Allerdings ist der CO2-Preis seitdem noch einmal um gut ein Drittel gefallen, so dass sich auch die Ausgaben reduzieren.
Quote soll bis 2020 auf 75 Prozent sinken
Die Unternehmen sollen nun zunächst 85 Prozent der Mehrkosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die neuen Regeln des Emissionshandels entstehen. Bis 2020 soll diese Quote auf 75 Prozent sinken. Die Kompensation wird jeweils im nachfolgenden Jahr ausgezahlt, also erstmals 2014. Sie wirkt sich in diesem Fall allerdings nicht preistreibend für die Haushalte aus, da sie nicht über eine Umlage auf die Stromtarife, sondern aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird.
Die energieintensive Industrie wird von der Bundesregierung bereits von den Kosten der Energiewende in anderen Feldern stark entlastet. So müssen große Stromverbraucher weit weniger als Haushalte für die Förderung des Ökostroms, den Ausbau von Offshore-Windrädern und den Bau von Leitungen zahlen. Die EU-Kommission prüft diese Sonderregeln derzeit und will im Herbst darüber urteilen. (rtr)