Düsseldorf. Der neue Haupteigentümer der IKB will mögliche Verfehlungen des ehemaligen Vorstands lieber im Stillen klären und die laufende Sonderprüfung stoppen. Dagegen laufen die Aktionäre Sturm. Entsprechend turbulent verlief die heutige Hauptversammlung.

Mit scharfen Worten haben Aktionärsschützer und Kleinanleger auf der außerordentlichen Hauptversammlung der angeschlagenen IKB den geplanten Stopp der Sonderprüfung durch den neuen Mehrheitseigentümer Lone Star kritisiert. Der US-Finanzinvestor sei noch keine fünf Monate am Ruder, «schon holt er die Keule raus und zeigt uns seine Folterwerkzeuge», sagte ein aufgebrachter Anleger am Dienstag.

Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) sprach von einem Schlag ins Gesicht der ohnehin schon gebeutelten Aktionäre. «Das ist ein Rückschlag auf dem Weg zu einem verantwortungsvollen Kapitalmarkt», erklärte SdK-Sprecher Markus Kienle.

Lone Star wird sich durchsetzen

Im März 2008 hatte der damalige IKB-Haupteigner, die staatliche Förderbank KfW, nach dem dem Fast-Zusammenbruch eine Sonderuntersuchung zu möglichen Pflichtverletzungen von Vorstands- und Aufsichtratsmitgliedern der Mittelstandsbank veranlasst. Die Mehrheitsaktionärin Lone Star wollte diesen Beschluss am Dienstag auf dem ersten Aktionärstreffen seit der Übernahme wieder rückgängig machen. In seinem Antrag erklärt der US-Finanzinvestor, er ziehe eine Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Dass das Vorhaben durchkommt, gilt angesichts des Aktienanteils von mehr als 90 Prozent als sicher.

IKB-Chef Hans-Jörg Schüttler verteidigte das Vorgehen von Lone Star vor den rund 600 Aktionären. Es könne nicht im Interesse der IKB legen, Erkenntnisse zu veröffentlichen, die möglicherweise auch eine unbegründete Klageflut zur Folge hätte. Das könnte die ohnehin krisengeschüttelte Gesellschaft in ihrer Existenz gefährden, betonte er.

Auch der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Karsten von Köller erklärte, unbegründete Klagen führten immer wieder zu hohen Kosten und zu nicht kalkulierbaren Risiken. Am Landgericht Düsseldorf seien bereits 36 solcher Verfahren abgewiesen worden. Der Aufsichtsrat werde seiner Pflicht bei Haftungsfragen und Haftungsansprüchen auch ohne einen formell eingesetzten Sonderprüfer nachkommen, versicherte er.

Schon frühe Alarmsignale

Gerade das stellen die Aktionärsschützer allerdings infrage. Die Anleger könnten sich allein auf eine interne Prüfung nicht verlassen, vor allem nicht, wenn Teile des Vorstands und Aufsichtsrats selber betroffen seien und in Haftung genommen werden könnten, erklärte Carsten Heise von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW).

Die Befürchtung, dass Verantwortung und mögliche Ansprüche geschädigter Aktionäre unter den Teppich gekehrt werden könnten, sahen viele Anleger auch durch das Bekanntwerden von bislang unbekannten Details aus einem Untersuchungsbericht der Wirtschaftprüfgesellschaft PriceWaterhouseCoopers bestätigt.

Nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» gab es dem Bericht zufolge intern bereits früh zahlreiche Alarmsignale. Hinweise auf Risiken bei Finanzanlagen, bei denen es um Kredite im US-Immobilienmarkt ging, sollen bereits seit Jahren vorgelegen haben. Für viele Aktionäre war damit klar: Die Abberufung des Sonderprüfers diene allein dem «Täterschutz», riefen wütende Anleger auf der zeitweise turbulenten Hauptversammlung immer wieder. Das sei «organisierte Aktionärsverdummung erster Klasse». Aktionärschützer kündigten an, gegen die Abberufung des Sonderprüfers notfalls auch gerichtlich vorzugehen.

Ermittlungen gegen Manager

Die einst solide IKB geriet im Juli 2007 nach massiven Fehlspekulationen als erste deutsche Bank in den Sog der US-Immobilienkrise und konnte nur durch ein 10 Milliarden schweres Rettungspaket der Staatsbank KfW, des Bundes und privater Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt werden.

Seit Ausbruch der Krise ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen mehrere Manager der Bank wegen Untreue und des Verdachts der Börsenmanipulation. Am Landgericht Düsseldorf sind nach Angaben einer Sprecherin noch rund 100 Klagen geschädigter Kleinaktionäre anhängig. Die Forderungen belaufen sich auf rund 5 Millionen Euro. (ap)

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