Düsseldorf/Essen. Brötchen der Großbäckerei Kamps enthalten möglicherweise Glasscherben. Deshalb hat das Unternehmen jetzt eine NRW-weite Rückrufaktion gestartet. Betroffen von der Verunreinigung könnten die Brötchen-Sorten “Korneck“, “Fanblock“ und “Kürbiskernbrötchen“ sein.

Die Bäckerei-Kette Kamps hat in Nordrhein-Westfalen eine Rückruf-Aktion gestartet. Es sei nicht auszuschließen, dass einzelne Brötchen, die nach dem 18. November 2013 gebacken worden sind, mit Glasscherben verunreinigt seien, teilt das Unternehmen mit. Zu den möglicherweise betroffenen Produkten zählen laut Kamps die Brötchen-Varianten namens "Korneck", "Fanblock" und "Kürbiskernbrötchen".

Kunden, die jüngst diese Brötchen gekauft haben, sollen sie aus Sicherheitsgründen nicht essen - sondern in den Filialen zurückgeben. Auch ohne Vorlage des Kassenbons soll den betroffenen Kunden der Kaufpreis erstattet werden. 

Das Unternehmen weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei der Aktion um eine vorsorgliche Maßnahme handelt. Nachdem ein aufmerksamer Bäcker am Donnerstag in einem Sack voller Kürbiskerne besagte Glas-Splitter entdeckt habe, sei die Produktion von Korneck, Fanblock und Kürbiskernbrötchen vollständig gestoppt worden.

Glassplitter wurden in Kürbiskern-Charge entdeckt

Das Unternehmen habe daraufhin die gesamte Kürbiskern-Lieferung untersucht und vereinzelt weitere Glassplitter entdeckt. Als Vorsichtsmaßnahme habe man sich entschieden, sämtliche Brötchen in die Rückruf-Aktion einzubeziehen, die rein theoretisch mit Kürbiskernen aus der Lieferung in Kontakt gekommen sein könnten. Und Körner aus besagter Lieferung wurden seit dem 18.November verarbeitet.

"Kundenbeschwerden, Reklamationen oder gar Verletzungen wegen Glassplittern in Kamps-Backwaren hat es bislang keine gegeben", sagt Unternehmenssprecher Peter Bosch. "Es ist aber nicht auszuschließen, dass Kunden Brötchen nach dem Kauf im Tiefkühlfach eingefroren haben." Daher habe sich das Unternehmen entschieden, vorsorglich einen langen Zeitraum zu definieren und alle Brötchen zurückzurufen, die seit dem 18. November gebacken worden sind.  (tap/we)