Düsseldorf..
Im Prozess um die sogenannte Pooth-Affäre ist der frühere Sparkassenvorstand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Durch die Affäre sind der Stadtsparkasse mehr als neun Millionen Euro Schaden entstanden.
Mit einer Bewährungsstrafe ist vor dem Düsseldorfer Landgericht das letzte Strafverfahren in der sogenannten Pooth-Affäre zu Ende gegangen. Die Richter verurteilten den früheren Vorstand der Düsseldorfer Stadtsparkasse, Karl-Heinz Stiegemann, am Mittwoch wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Haft auf Bewährung. Gleichzeitig verhängten sie als Bewährungsauflage eine Geldbuße in Höhe von 36.000 Euro. Das Geld kommt gemeinnützigen Organisationen zugute. Mit dem Urteil folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil war das Ergebnis einer Absprache. Die Richter hatten Stiegemann zu Beginn des Verfahrens zugesagt, im Falle eines glaubhaften Geständnisses nicht mehr als anderthalb Jahre Haft auf Bewährung verhängen zu wollen. Der 52-jährige Ex-Banker hatte daraufhin die Vorwürfe eingeräumt und erklärt, er habe Franjo Pooth und dessen Elektronikfirma Maxfield im Jahr 2007 ganz bewusst einen weiteren Kredit gewährt, obwohl nicht genügend Sicherheiten vorhanden gewesen seien.
Schaden von mehr als neun Millionen Euro
Er habe einkalkuliert, dass der Kredit möglicherweise nicht zurückgezahlt werden könnte. Darüber hinaus habe er sich von Pooth durch eine gut 8.000 Euro teure TV-Anlage „bei Laune“ halten und beschenken lassen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung kündigten an, das Urteil akzeptieren zu wollen.
Durch die Pooth-Affäre war der Stadtsparkasse Düsseldorf ein Schaden von mehr als neun Millionen Euro entstanden. Maxfield hatte 2008 Insolvenz anmelden müssen. Franjo Pooth, der mit der aus Werbeauftritten bekannten Verona Pooth (vormals Feldbusch) verheiratet ist, war Anfang März 2009 wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Im Rahmen eines Zivilverfahrens fordert die Stadtsparkasse von Stiegemann rund 550.000 Euro Schadenersatz. Über diese Forderung soll im Herbst entschieden werden. (dapd)