Essen.. Der Stahlkonzern Thyssen-Krupp hat im Streit um Nullrunden für Betriebsrentner zwei juristische Niederlagen vor dem Bundesarbeitsgericht erlitten.
Im Streit um Nullrunden für die Betriebsrentner von Thyssen-Krupp hat der Konzern mittlerweile in zwei Fällen juristische Niederlagen vor dem Bundesarbeitsgericht einstecken müssen. Das teilte Waldemar Reinfelder, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, auf Anfrage dieser Zeitung mit. In einem dritten Verfahren stehe eine Entscheidung noch bevor.
Dem Essener Stahl- und Technologiekonzern drohen nun durch Nachzahlungen finanzielle Belastungen. Im Konzern gibt es bereits entsprechende Berechnungen. Thyssen-Krupp sei zwar nach wie vor der Auffassung, dass es korrekt gewesen sei, Betriebsrenten-Erhöhungen zum Teil zu unterlassen. Dennoch sei eine Belastung für die Konzernbilanz in Höhe eines „knapp dreistelligen“ Euro-Millionenbetrags möglich, erklärte das Unternehmen unlängst.
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Der Streit mit ehemaligen Betriebsrentnern schwelt bereits seit einiger Zeit. In einem aktuellen Schreiben von Konzernvorstand Oliver Burkhard und Stahl-Personalchef Thomas Schlenz heißt es, seit dem Jahr 2012 sei Thyssen-Krupp aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage „nicht im Stande“, die Betriebsrenten zu erhöhen. Burkhard und Schlenz werben bei den ehemaligen Beschäftigten um Verständnis für den Sparkurs. „Auch die aktive Tarifbelegschaft musste mit der Einführung der 31-Stunden-Woche spürbare Gehaltseinschnitte hinnehmen“, schreiben sie mit Blick auf die Stahlsparte. „Die Einkommenseinbußen von etwa fünf Prozent netto – über mehrere Jahre hinweg – leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze in Duisburg und den anderen Standorten des Unternehmens.“
Etappenerfolge für Betriebsrentner von Thyssen-Krupp
Derzeit zahlt Thyssen-Krupp bundesweit rund 127 000 früheren Beschäftigten eine Betriebsrente. Nach eigenen Angaben überweist der Konzern etwa 400 Millionen Euro pro Jahr. Arbeitgeber mit Betriebsrentenzusagen sind gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu überprüfen, ob und in welcher Höhe sie die Renten anpassen müssen, um die Inflation auszugleichen. Wenn eine Firma in schwieriger Lage ist, dürfen die Erhöhungen ausgesetzt werden. Ausschlaggebend sei im Übrigen nicht die Lage des Gesamtkonzerns, sondern die des einzelnen Unternehmens, wird bei Thyssen-Krupp betont. 2012 und 2013 haben viele Thyssen-Krupp-Firmen auf eine Erhöhung der Renten verzichtet.
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Mehrere unzufriedene Betriebsrentner erzielten Etappenerfolge vor Gericht oder können sich bereits auf rechtskräftige Entscheidungen berufen. Der Duisburger Rechtsanwalt Harald Mende, der mehrere Betriebsrentner vertritt, kritisiert das aktuelle Schreiben des Konzerns, in dem die Nullrunden gerechtfertigt werden. „Die Entscheidungen der Gerichte sprechen eine andere Sprache“, sagt Mende. Bei seinen Mandanten gehe es um Betriebsrenten in Höhe von etwa 200 bis 400 Euro pro Monat. Auf dem juristischen Weg seien Erhöhungen zwischen sieben und 25 Prozent erstritten worden.
„Die Betriebsrentner müssen sich schon selber kümmern“
Selbst wenn das Bundesarbeitsgericht Thyssen-Krupp zu Nachzahlungen verpflichtet, gibt es keinen Automatismus für eine flächendeckende Rentenerhöhung. „Die Betriebsrentner müssen sich schon selber kümmern“, rät Rechtsanwalt Mende. Möglich ist etwa ein schriftlicher Widerspruch gegen eine aktuelle Nullrunde.
Thyssen-Krupp reagiert offiziell gelassen auf die zwei Niederlagen vor dem Bundesarbeitsgericht. „Wir warten die dritte Entscheidung ab“, heißt es im Konzern. Denkbar wäre, dass Thyssen-Krupp letztlich von selbst tätig wird und Nachzahlungen leistet. Die Alternative wäre, dass der Konzern wartet, bis sich die Betroffenen melden oder klagen.