Essen.. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Gasverbrauchern gestärkt. Im konkreten Fall ging es um Preiserhöhungen des Essener Versorgers RWE. Die Gerichtsentscheidung könnte Millionen Kunden betreffen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt schon jetzt eine Empfehlung.

Kunden von Gasversorgern können womöglich Rückzahlungen wegen unzulässiger Preiserhöhungen einklagen. Das oberste europäische Gericht hat sich mit der Frage befasst, wie die Versorger ihre Kunden informieren müssen, wenn sie die Preise anheben. Im konkreten Fall ging es um eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Essener Energiekonzern RWE. Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch die Rechte von Millionen Gaskunden in Deutschland gestärkt.

Worum geht es?

Seit Jahren kritisieren Verbraucherschützer, dass Gasverträge für viele Kunden kaum zu durchschauen sind. „Da viele Klauseln nicht transparent sind, ermöglichen sie es den Unternehmen letztlich, ihre Preise nach Gutsherrenart zu erhöhen“, kritisiert Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW.

Welcher Fall landete vor Gericht?

Schon im September 2006 hat die Verbraucherzentrale NRW im Namen von 25 Verbrauchern Klage gegen RWE eingereicht. Die Verbraucherschützer halten Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2003 bis 2005 für ungenügend begründet und fordern daher 16.128 Euro von RWE zurück.

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Es ging um Verbraucher mit sogenannten Sonderkundenverträgen. Das sind etwa 60 Prozent der bundesweit rund 10,7 Millionen Gaskunden. Sie haben sich vom örtlichen Grundversorger verabschiedet oder einen speziellen Tarif vereinbart.

Wie lautet die Entscheidung des Gerichts?

Eine endgültige Entscheidung gibt es trotz des jahrelangen juristischen Tauziehens zwar noch nicht, aber die Verbraucherschützer haben einen wichtigen Etappensieg erzielt. Der EuGH stellte klar, dass die Verbraucher Anrecht auf mehr Transparenz haben. Ein bloßes Informationsschreiben dazu, dass die Preise steigen, reicht demnach nicht aus.

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„Preiserhöhungsklauseln müssen Änderungen so transparent darstellen, dass Verbraucher die Gründe und das Verfahren bei etwaigen Preisänderungen schon bei Vertragsschluss deutlich erkennen können“, erläutert die Verbraucherzentrale. Der EuGH gab den Fall nun zurück nach Deutschland. Abschließend muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das könnte noch einige Monate dauern.

Welche Folgen hat die Entscheidung des europäischen Gerichts?

Viele Fragen sind noch offen. Gaspreiserhöhungen ohne transparente Begründung sind bei Kunden mit Sonderverträgen möglicherweise unwirksam. Kunden könnten dann Geld zurückfordern, auch rückwirkend, wie das Gericht betont hat. Nationale Gerichte müssen aber wohl in jedem Einzelfall entscheiden. Die Verbraucherzentrale NRW rief Kunden auf, ihrer Jahresrechnung bei schlecht begründeten Preiserhöhungen zu widersprechen, um mögliche Ansprüche gegen den Gasversorger zu wahren. Derzeit sei wegen der Verjährungsfrist nur noch Widerspruch gegen Rechnungen möglich, die Kunden ab April 2010 bekommen haben. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Internetseite auch einen Musterbrief für Widersprüche an.

Werden die Versorger ihr Verhalten ändern?

Das ist nicht absehbar. Vor Gericht ging es um Fälle aus den Jahren 2003 bis 2005. „Im Prinzip hat sich wenig geändert“, sagt Verbraucherschützer Schröder. „Große Versorger wie Eon, RWE und Vattenfall verwenden solche Klauseln immer noch in ihren aktuellen Verträgen.“ RWE kündigte an, zunächst die Entscheidung des BGH abzuwarten. Für die Versorger könnte es um viel Geld gehen. RWE hat bereits finanzielle Rückstellung gebildet, angeblich in Millionenhöhe.