Berlin. Mieter müssen inzwischen durchschnittlich 34 Prozent ihres Einkommens für eine warme Wohnung aufbringen. Hintergrund sind die 2008 dramatisch gestiegenen Heizkosten. Der Mieterbund rechnet mit Nachzahlungen von bis zu 30 Prozent.

Mietern droht bis zu 30 Prozent Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung. Dies teilte der Deutsche Mieterbund am Donnerstag in Berlin mit. Der Verband forderte weitere Nachbesserungen beim Wohngeld und bei den Hilfen für Hartz-IV-Empfänger.

Die eigentlichen Mieten stiegen im Jahresdurchschnitt nur um 1,2 Prozent - wenn auch regional sehr unterschiedlich, wie Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips erklärte. So nahmen die Mieten in Süddeutschland fünf bis sechs Mal so stark zu wie im Osten. Die «kalten Betriebskosten» wie Abwasser- oder Müllgebühren stiegen ebenfalls nur um 0,8 Prozent. Der eigentliche Treibsatz unter den Wohnungskosten waren die Heizkosten: Heizöl wurde den Angaben zufolge im Schnitt um 38 Prozent teurer und Gas um acht Prozent.

Obwohl derzeit die Öl- und Gaspreise sinken, erwartet Rips auch in diesem Jahr ein dickes Ende für die Mieter. «Die Zeche für die Preisexplosion bei Öl und Gas im Jahr 2008 müssen Mieter 2009 zahlen, wenn sie die Heizkostenabrechnung erhalten. Ich rechne mit Nachzahlungen von 20 bis 30 Prozent.»

Lob für Wohngeldreform

Mietern droht bis zu 30 Prozent Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung. Foto. ddp
Mietern droht bis zu 30 Prozent Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung. Foto. ddp © ddp | ddp

Er lobte die Anfang des Jahres in Kraft getretene Wohngeldreform. Damit bekommen 600.000 Haushalte durchschnittlich 140 statt 90 Euro im Monat als Zuschuss zu ihren Wohnungskosten. Daneben gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Doch müsse nun sicher gestellt werden, dass das höhere Wohngeld schnell bei den Betroffenen ankomme und nicht als Nachzahlung irgendwann im Lauf des Jahres, meinte Rips.

Nachbesserungsbedarf gebe es darüber hinaus bei den sogenannten Mietenstufen zur Berechnung des Wohngeldanspruchs. Diese seien in 470 Städten und Kreisen vor allem in Nordrhein-Westfalen niedriger angesetzt worden, so dass nun eine geringere Miete als Grundlage für den Wohngeldanspruch diene. «Es kann nicht sein, dass im laufenden Mietverhältnis Mieter nach wie vor die gleiche Miete zahlen wie früher, bei der Berechnung ihres Wohngeldanspruchs aber so getan wird, als würden die Mieten sinken», kritisierte Rips.

Auch bei der Hartz-IV-Unterstützung sieht er Handlungsbedarf. Die vielen Rechtsstreitigkeiten über die Kostenübernahme für Wohnung und Heizung zeigten, dass eine Überprüfung nötig sei. Verwaltungen bräuchten klare Vorgaben, um zu bestimmen, welche Wohn- und Heizkosten angemessen sind. (ap)

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Von Ulrich Reitz, Thomas Wels u. Ulf Meinke