Berlin. Dem künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld droht weiterhin ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. In Brandenburg ist ein Volksbegehren erfolgreich beendet. Jetzt muss sich erneut der brandenburgische Landtag mit dem Nachtflugverbot beschäftigen. Bei Ablehnung wäre ein Volksentscheid möglich.

Das Volksbegehren in Brandenburg für ein umfassendes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld ist am Sonntag nach sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen worden. Wie der Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper am Montag in Potsdam mitteilte, wurden dem vorläufigen Ergebnis zufolge mehr als 106.000 gültige Unterschriften für ein Volksbegehren geleistet. Abstimmungsberechtigt waren alle Brandenburger Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr durch Eintragung in den örtlich ausliegenden amtlichen Listen sowie durch briefliche Eintragung.

Nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksbegehrens - 80.000 gültige Stimmen waren erforderlich - muss sich nun erneut der brandenburgische Landtag mit einem Verbot von Flügen am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens befassen. Sollten die Abgeordneten das Nachtflugverbot ablehnen, wäre ein Volksentscheid möglich. Zunächst wird das Präsidium des Landtags nach Feststellung des endgültigen Ergebnisses am 9. Januar 2013 über das ordnungsgemäße Zustandekommen des Volksbegehrens entscheiden.

In Berlin war ein ähnliches Volksbegehren im September an der zu geringen Zahl an Unterschriften gescheitert. Der neue Flughafen BER liegt in Brandenburg im Südosten Berlins. Seine ursprünglich für 2011 vorgesehene Eröffnung war wegen Mängeln beim Brandschutz wiederholt verschoben worden. Als neuer Termin für die Inbetriebnahme wird nun Oktober 2013 angepeilt. Allerdings ist fraglich, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Berichten zufolge soll der Airport mittlerweile statt ursprünglich 2,8 jetzt mindestens 4,3 Milliarden Euro kosten.

Bahn rechnet nicht mit Schadenersatz

Die Bahn macht sich wegen der verschobenen Eröffnung des Berliner Großflughafens offenbar nur geringe Hoffnungen auf größere Schadenersatz-Zahlungen. Zwar wolle man gegenüber der Flughafen-Gesellschaft die Ansprüche auflisten. Die Chancen seien allerdings gering, heißt es in einem Dokument des Bahn- Vorstands, das der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag. "Mögliche Schadensersatzansprüche sind voraussichtlich nur stark eingeschränkt rechtlich begründbar und durchsetzbar", heißt es in dem Papier. Die juristische Einschätzung widerspricht dem Vorgehen der Fluglinie Air Berlin, die bereits Schadenersatzklage eingereicht hat. Die Lufthansa hat eine solche wie andere Unternehmen bislang offen gelassen. Ein Bahn-Sprecher lehnte eine Stellungnahme zu internen Papieren ab.

Eine Zubringer-Strecke mit Bahnhof wurde pünktlich zur geplanten Eröffnung im Juni fertiggestellt. Mittlerweile ist der Termin auf Oktober 2013 verschoben worden und auch dieser gilt als keineswegs sicher. In Bahn-Kreisen hieß es, jeden Monat entstünden dem Unternehmen so Einbußen von rund zwei Millionen Euro. Die "Bild am Sonntag" hatte Anfang November berichtet, die Deutsche Bahn bereite eine Klage vor.

Air Berlin hat bereits Klage gegen Flughafengesellschaft eingereicht

Allerdings bahnt sich ein Konflikt mit den Ländern Berlin und Brandenburg und deren Verkehrsverbund an, der beim Staatsunternehmen den Nahverkehr zum Flughafen bestellt und wegen der Verschiebung wieder storniert hatte. Nach Auffassung der Bahn müssten diese Entgelte zumindest teilweise bezahlt werden, heißt es in dem Papier. Die Abbestellung sei verspätet angekündigt worden. Am neuen Flughafenbahnhof wurden mit über zehn Millionen Reisende im Jahr gerechnet.

Die Fluggesellschaft Air Berlin unter dem früheren Bahnchef Hartmut Mehdorn hat bereits Klage gegen die Flughafengesellschaft eingereicht. Dies wurde von der Gesellschaft umgehend als unbegründet zurückgewiesen, da mit Air Berlin kein fester Eröffnungstermin vereinbart worden sei. Auch die Lufthansa prüft Schadenersatz-Ansprüche, hat aber noch keine Entscheidung über eine Klage getroffen.